EU-Wettbewerbshüter prüfen iTunes-Geschäftsbedingungen

Brüssel will von den britischen Wettbewerbshütern weitergeleiteten Beschwerden nachgehen, Apple verlange in Großbritannien überzogene Preise für den Download von Musikstücken. Zudem plagen das Unternehmen Domain-Streitigkeiten auf der Insel.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die Brüsseler Wettbewerbskommission will untersuchen, ob Apple in Großbritannien überzogene Preise für den Download von Musikstücken aus dem iTunes Music Store verlangt. Das britische Office of Fair Trading (OFT) hatte eine entsprechende Beschwerde der Verbraucherschutzorganisation Which vor kurzem an die EU-Kommission weitergeleitet. Die Verbraucherschützer werfen Apple vor, dass Kunden in Großbritannien rund 20 Prozent mehr für Song-Downloads bezahlen müssen als etwa französische oder deutsche Kunden. Apple verstoße mit dieser Preispolitik gegen das EU-Prinzip der Gleichbehandlung von Verbrauchern in der Union, formulierte Which.

Der Sprecher der neuen EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes bestätigte am Mittwoch, dass man die Vorwürfe prüfe und der Frage nachgehe, ob die Geschäftsbedingungen für iTunes mit den EU-Wettbewerbsvorschriften vereinbar sind oder nicht. Während britische Kunden umgerechnet 1,17 Euro für den Download eines Songs berappen müssen, werden Kunden in Frankreich und Deutschland lediglich mit 99 Cent zur Kasse gebeten.

Apple plagen in Großbritannien zudem Domain-Streitigkeiten: Die für den iTunes Music Store auf der Insel gewünschte Internet-Adresse itunes.co.uk ist seit November 2000 auf einen 22-jährigen Briten eingetragen. Gegenüber Pressevertretern räumte dieser jetzt ein, sich die Domain nur wenige Tage nach Eintragung der Marke "iTunes" in Großbritannien gesichert zu haben. Er bestritt allerdings, Kenntnis von den Plänen Apples gehabt zu haben, einen gleichnamigen Musikdienst zu gründen. Apple habe ihm zwar inzwischen ein Kaufangebot für die Domain unterbreitet, dieses sei aber zu niedrig ausgefallen. Wegen Blockierung einer Domain ohne Nutzung will Apple nun juristische Schritte einleiten. (pmz)