EU billigt Patentzusammenarbeit von Sony und Philips bei CDs

Die Regeln für die Lizenzvergabe seien nun so gestaltet, dass sie den Wettbewerb in der Sparte nicht behindern, meint die EU-Kommission.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die EU-Kommission hat die Zusammenarbeit der Elektronikkonzerne Philips und Sony bei Patenten für die Herstellung von Compact Discs (CDs) neu gebilligt. Die Regeln für die Lizenzvergabe seien nun so gestaltet, dass sie den Wettbewerb in der Sparte nicht behindern, teilte die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel mit. Ausgangspunkt des Verfahrens waren Beschwerden von Unternehmen, die CDs herstellen und auf die Sony-Philips-Technik angewiesen sind. Sony und Philips wurde vorgeworfen, mit ihren zweiseitigen Vereinbarungen und den verschiedenen früher verwendeten Standardverträgen gegen die Wettbewerbsregeln der EU zu verstoßen (Artikel 81 und Artikel 82 des EG-Vertrags).

Nun hieß es bei der EU-Kommission: "Nach einer gründlichen Überprüfung des Sachverhalts und den erheblichen Verbesserungen im Hinblick auf Struktur, Transparenz und Abwicklung des Programms hat die Kommission die zweiseitigen Vereinbarungen, die als Grundlage für das gemeinsame CD-Lizenzprogramm der beiden Unternehmen dienen, mit einem Verwaltungsschreiben genehmigt." Auch den Standardvertrag in der Fassung von 2003, mit dem Philips CD-Patente weitergibt, hat die EU-Kommission genehmigt, nachdem er gründlich überarbeitet worden sei, um ihn mit den EG-Wettbewerbsregeln vereinbar zu machen.

Die Einigung ist nach Ansicht der Kommission wichtig für den Markt: "Für jeden CD-Typ verfügen sowohl Philips als auch Sony über je ein unerlässliches oder zumindestens ein gemeinsames unerlässliches Patent in Europa", schrieb die Behörde. Sony und Philips sind laut Kommission bereits seit den 70er Jahren gemeinsam in der Technik der optischen Datenspeicherung tätig. In den 80er Jahren entwickelten die Konzerne gemeinsam CD-Systeme. Der Erfolg der CD beruhe in erster Linie darauf, dass Sony und Philips ihre Patente zur Verfügung stellten, schrieb die EU-Behörde. (jk)