EU geht gegen Nicht-Umsetzung der Datenschutzrichtlinie vor

Deutschland und acht weitere EU-Mitglieder müssen sich verantworten, weil sie die Richtlinie über Datenschutz in der elektronischen Kommunikation nicht fristgerecht umgesetzt haben.

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Von
  • Angela Meyer

Die EU-Kommission hat gegen Deutschland und acht weitere EU-Mitglieder ein Verstoßverfahren eingeleitet, weil diese die im Juli 2002 erlassene Richtlinie über Datenschutz in der elektronischen Kommunikation nicht fristgerecht bis zum 31. Oktober 2003 umgesetzt haben. "Die Datenschutz-Richtlinie ist zentraler Bestandteil des neuen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation. Die Mitgliedstaaten müssen unbedingt ein kohärentes Rechtsetzungskonzept für Probleme wie unerbetene E-Mails (Spam), Verwendung von Standortdaten oder Cookies einführen. Damit wird das Verbrauchervertrauen in elektronischen Handel und elektronische Dienste gefestigt, das Voraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum der Branche ist," erklärte Erkki Liikanen, EU-Kommissar mit dem Zuständigkeitsbereich Unternehmen und Informationsgesellschaft. "Ich empfehle den Mitgliedstaaten, die diese Richtlinie noch nicht umgesetzt haben, dringend, dies innerhalb kürzester Frist zu tun."

Belgien, Deutschland, Griechenland, Frankreich Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Finnland und Schweden haben jetzt zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Die meisten der Forderungen der EU-Richtlinie sind in Deutschland zwar bereits geltendes Recht; unter anderem die Einführung des Spam-Verbots hängt aber von der noch ausstehenden Reform des Wettbewerbsrechts (UWG) ab, die bisher frühestens im nächsten Frühjahr erwartet wurde. (anm)