EU leitet Untersuchung gegen Anti-Glücksspiel-Maßnahmen der USA ein
Seit Verabschiedung eines Anti-Zocker-Gesetzes geht die US-Justiz hart gegen ausländische Anbieter von Online-Glücksspielen vor, die Geschäfte mit Amerikanern machen. Verfolgt werden aber auch Vorgänge, die nach internationalem Recht legitim waren.
Die EU-Kommission hat eine Untersuchung zur Rechtmäßigkeit von Gesetzen der USA eingeleitet, die es ausländischen Unternehmen verbieten, Internet-Glücksspiele und -Wetten in den Vereinigten Staaten anzubieten. Seit der Unterzeichnung des "Unlawful Internet Gambling Enforcement Act" (UIGEA) im Oktober 2006 durch George W. Bush haben nahezu alle europäischen Internet-Glücksspielanbieter ihr US-Geschäft komplett eingestellt. Wer dennoch Geschäfte mit Internet-Zockern aus den USA abwickelt, wird von der US-Justiz belangt und muss mit hohen Geld- und auch Haftstrafen rechnen.
Kritisch bewertet die EU-Kommission vor allem, dass die USA auch Vorgänge verfolgen, die vor der Verabschiedung des Anti-Zocker-Gesetzes stattfanden. Damals sei das Geschäft mit Online-Glücksspielen durch internationale Handelsvereinbarungen gedeckt gewesen, denen auch die Vereinigten Staaten von Amerika zugestimmt hätten. Die USA hätten das Recht, legitime politische Bedenken im Zusammenhang mit Internet-Glücksspielen vorzubringen, sagte EU-Handelskommissar Peter Mandelson am Montag in Brüssel, dies dürfe aber nicht zur Diskriminierung von EU-Unternehmen führen.
Mit der EU-Untersuchung im Rahmen der Handelshemmnisverordnung (Trade Barrier Regulation) solle geklärt werden, ob das rigorose Verbot von ausländischen Glücksspielangeboten in den Vereinigten Staaten gegen das "Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen" (General Agreement on Trade in Services, GATS) der WTO verstößt, heißt es in Brüssel. Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren die in London ansässige Remote Gambling Association (RGA), in der 36 europäische Online-Glücks- und Wettspielanbieter zusammengeschlossen sind – darunter auch die britische Firma Sportingbet, die sich selbst als "weltgrößten Online-Buchmacher" bezeichnet.
Der frühere Chef von Sportingbet, Peter Dicks, war im September 2006 bei der Einreise in die USA am John F. Kennedy Airport in New York festgenommen worden. Der US-Bundesstaat Louisiana hatte einen Haftbefehl gegen Dicks wegen des Betreibens von "computergestützten Glücksspielen" erwirkt, was in Louisiana bereits vor Verabschiedung des "Unlawful Internet Gambling Enforcement Act" eine Straftat darstellte. Dicks, der daraufhin seinen Posten als Sportingbet-Vorstand abgab, konnte die Vereinigten Staaten aber drei Wochen später wieder verlassen, weil ein Richter in New York die Auslieferung an Louisiana verweigerte.
Weniger Glück hatte hingegen David Carruthers, einst CEO des Konkurrenten BetOnSports. Carruthers war im Juli 2006 im Transitbereich des Flughafens von Dallas/Fort Worth festgenommen worden. Ihm war ein Haftbefehl des Staates Missouri zum Verhängnis geworden, der sich auf den Vorwurf begründete, BetOnSports habe Wetten von US-Bürgern per Telefon und über das Internet angenommen. Weil die Hauptverhandlung bislang nicht eröffnet wurde, sitzt Carruther seit gut 19 Monaten in einem Hotel in St. Louis fest und wird elektronisch überwacht.
Außer Carruthers wurden elf weitere Personen aus dem Umfeld von BetOnSports angeklagt. Die Ermittler warfen ihnen zunächst 22 Vergehen gegen US-Gesetze im Zusammenhang mit der Veranstaltung von illegalen Glücksspielen vor. Im Mai vergangenen Jahres verständigten sich die Beschuldigten dann aber mit der Staatsanwaltschaft auf einen Deal: Gegen ein umfassendes Geständnis wurde auf die Verfolgung einzelner Straftatbestände verzichtet. Das Unternehmen BetOnSports, das im Jahr 2004 rund 1,25 Milliarden US-Dollar an Wetteinsätzen angenommen haben soll (98 Prozent davon aus den USA), ist seit den Vorkommnissen von der Bildfläche verschwunden.
Während die USA ihre harte Linie damit begründen, dass die Internet-Zockerei kurz davor gewesen sei, die Stabilität des amerikanischen Finanzwesens zu gefährden, sehen Betroffene vor allem Willkür in den Bestimmungen. So seien etwa Online-Wetten auf Hunde- und Pferderennen einheimischer Veranstalter weiterhin erlaubt. Bei der WTO musste die US-Regierung in gleicher Sache zuletzt eine empfindliche Niederlage einstecken: Der Karibikstaat Antigua und Barbuda setzte sich mit einer Entschädigungsklage gegen die USA wegen Behinderung des Marktes für Online-Glücksspiele durch und darf nun mit höchstrichterlicher Genehmigung US-Copyrights im Wert von 21 Millionen Dollar verletzen.
Als Folge erklärten die USA, dass man die GATS-Bestimmungen zu Internet-Glücksspielen nicht mehr anerkenne. Mit der EU handelten Vertreter der US-Regierung im Dezember ein Abkommen aus, das Entschädigungen für künftige wirtschaftliche Einbußen vorsieht, die im Zusammenhang mit dem Verbot von ausländischen Glücksspielangeboten in den Vereinigten Staaten stehen. So werden etwa europäischen Unternehmen, die im Bereich Post-, Paket- und Lagerei-Dienstleistungen aktiv sind, Handelserleichterungen auf den entsprechenden US-Märkten gewährt. Im jetzt eingeleiteten Verfahren geht es laut EU-Kommission aber vor allem um Verstöße, die in die Zeit vor Aufkündigung der GATS-Vereinbarungen fallen. (pmz)