EU macht Echtzeitüberweisungen zur Pflicht: Das ändert sich ab 9. Januar
Ab dem 9. Januar greifen neue EU-Vorschriften für Banken. Sie sollen Echtzeitüberweisungen verlässlicher und transparenter machen. Kostenlos werden sie nicht.
Ab Donnerstag, 9. Januar 2025, sind alle Banken in der Europäischen Union verpflichtet, Echtzeitüberweisungen in Euro entgegenzunehmen. Eine entsprechende EU-weite Regelung für Sofortüberweisungen tritt damit in ihrer ersten Stufe in Kraft. Sie ist im Februar 2024 vom EU-Parlament beschlossen worden. Der Gesetzesvorschlag wurde bereits 2022 eingebracht. Für Verbraucher ist vor allem ein Randaspekt erfreulich, weil die bislang je nach Bank unterschiedlich gehandhabte Kostensituation ebenfalls geregelt wird. Kostenlos werden sie allerdings nicht.
Echtzeitüberweisungen gehören bei den meisten Banken und Sparkassen schon seit vielen Jahren zum Angebot. Jeder dritte Zahlungsdienstleister hat sie allerdings nach Angaben der EU im Januar 2024 noch nicht angeboten. Neu ist zudem der europaweite Ansatz, der allerdings zunächst nur für Euro-Zahlungen gilt. Während es jetzt um den Empfang geht, sind die Banken im EU-Gebiet ab Oktober 2025 verpflichtet, die Echtzeitüberweisung zum Senden anzubieten. Ab dem Jahr 2027 müssen dann EU-weit auch Überweisungen in anderen EU-Währungen sofort überwiesen werden können.
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Nicht teurer als andere Überweisungen
Eine Echtzeitüberweisung darf dann nicht mehr als eine Standard-Überweisung kosten. Wer also 25 Cent pro Überweisung zahlen muss, kann sich künftig sicher sein, dass dies auch für die sofortige Überweisung gilt. Zusätzliche, teils höhere Gebühren gelten als Grund, warum Echtzeitüberweisungen bislang wenig genutzt werden – sie machen laut EU-Kommission nur elf Prozent aller Überweisungen aus. Dabei ist der Bedarf an Echtzeit-Zahlungen hoch. Dass die Standard-Überweisung so lange dauert, begünstigte Anbieter wie das US-amerikanische Paypal. Laut der EU-Kommission habe die Latenz bei Geldüberweisungen bislang täglich fast 200 Milliarden Euro vorübergehend blockiert.
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Als Echtzeitüberweisung ist definiert, dass diese innerhalb von 10 Sekunden zu erfolgen hat und rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung stehen muss. Sender und Empfänger erhalten darüber eine sofortige Bestätigung. Die bislang üblichen Standard-Überweisungen wurden dagegen oft erst am nächsten Werktag gutgeschrieben – an Wochenenden wurde dies schon mal zur Geduldsprobe.
So soll die Sicherheit gewährleistet werden
Die Sicherheit soll dadurch gewährleistet werden, dass ein automatischer IBAN-Abgleich mit dem Empfängernamen stattfinden soll. Stimmen Daten nicht überein, soll es Warnhinweise geben. Zudem besteht die Möglichkeit, Höchstbeträge festzulegen, um den potenziellen Schaden zu minimieren. Der EU ist außerdem wichtig, dass auch Echtzeit-Mechanismen greifen, um Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Betrug zu unterbinden.
Verbraucherschützer warnen allerdings, dass Kriminelle die Echtzeitüberweisung trotzdem in den Fokus nehmen könnten. Anders als bei der Standard-Überweisung sei hier nämlich die Rückholbarkeit erschwert, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie rät zu erhöhter Wachsamkeit beim Online-Banking. Und auf gar keinen Fall sollten Links in angeblichen E-Mails von der Bank angeklickt werden.
(mki)