EU nimmt erneut staatliche Zuschüsse für DVB-T unter die Lupe

Die Landesmedienanstalten von Bayern und NRW planen, den privaten Rundfunkanstalten die Kosten für DVB-T-Ausstrahlung zu subventionieren, doch die EU-Wettbewerbskommissarin hat solche Zuschüsse schon einmal gekippt.

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Die EU-Kommission will prüfen, ob von den Landesmedienanstalten Bayerns und Nordrhein-Westfalens geplante Zuschüsse an private Rundfunkbetrieber für den Aufbau des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) den Wettbewerb verzerren. Das teilte die Kommission am gestrigen Donnerstag in Brüssel mit. Danach wollen die Medienanstalten Bayerns und Nordrhein-Westfalens mit insgesamt 9,2 Millionen Euro zu den Kosten für die Ausstrahlung in DVB-T beitragen. Private Rundfunkanstalten wie ProSieben, Sat 1 und RTL sollen in Bayern mit 2,4 Millionen Euro über vier Jahre und in NRW mit 6,8 Millionen Euro über fünf Jahre subventioniert werden. In NRW ist DVB-T seit Mai 2004 zu empfangen, in Bayern seit Mai 2005. Die Privatsender sind in beiden Bundesländern von Beginn an dabei.

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes bekannte sich zu einer entschlossenen Förderung des digitalen Fernsehens, das viele Vorteile für den Verbraucher böte. Jedoch müsse die Kommission "bei jeder staatlichen Unterstützung sicherstellen, dass diese nicht den Wettbewerb verfälscht, vor allem zwischen terrestrischen, Kabel- und Satellitenplattformen". Dass Brüssel ein Auge auf den Infrastrukturwettbwerb hat, haben die Privatsender schon im November 2005 erfahren müssen. Auf Beschwerde der Kabelnetzbetreiber hatte die Kommission die von der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg gewährten Subventionen für unrechtmäßig erklärt. Gegen diesen Bescheid klagt die Landesmedienanstalt.

In einer Mitteilung der Kommission heißt es, anlässlich der Entscheidung gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg habe sie "ausführlich erläutert", wie sie Zuschüsse für den Umstieg vom analogen zum digitalen Fernsehen bewertet. Doch konnten die Bedenken der Kommission trotz dieser Orientierungshilfen und der Bereitschaft, die jetzt geplanten Zuschüsse mit den zuständigen Behörden zu erörtern, bisher nicht ausgeräumt werden. Mit der förmlichen Untersuchung will die Kommission die angemeldeten Maßnahmen jetzt genauer prüfen. (vbr)