EU verklagt Deutschland wegen Call-by-Call im Ortsnetz
Wegen der Verzögerung bei der Einführung von Call-by-Call im Ortsnetz droht der Bundesregierung eine Bußgeldstrafe.
Die Bundesregierung hat sich wegen der Aussetzung von Call-by-Call-Gesprächen im Ortsnetz eine Klage der EU-Kommission eingehandelt. Diese sei bereits vergangene Woche beim Europäischen Gerichtshof eingereicht worden, bestätigte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber dpa.
Eigentlich sollte seit diesem Monat jeder Telefonkunde auch im Ortsnetz seinen Anbieter durch die Vorwahl einer entsprechenden Nummer frei bestimmen können. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hatte die Einführung der Betreiber-Vorauswahl vergangene Woche bis Ende Februar 2003 ausgesetzt. Dies nahm die EU-Kommission nun zum Anlass, die Klage einzureichen. Damit droht der Bundesregierung ein Bußgeld. Sie rechnet jedoch damit, dass die Voraussetzungen zur Einführung des Call-by-Call-Verfahrens schnell geschaffen werden und sich die Klage damit erübrigt. Am heutigen Donnerstag war eine erste Einigung der Telekom mit einem Anbieter über entsprechende Dienstleistungen bekannt geworden.
Bei Ferngesprächen ist Call-by-Call schon lange üblich. Im Ortsnetz kontrolliert die Deutsche Telekom als ehemaliges Monopol-Unternehmen jedoch noch immer fast den gesamten Markt. Die Einführung war wegen der kurzen Zeitspanne zwischen der gesetzlichen Verabschiedung und dem In-Kraft-treten technisch noch nicht möglich, hatten die Regulierer ihren Schritt begründet. Nach einigem Gezerre um das Gesetz hatte der Bundesrat Ende September der Liberalisierung im Ortsnetz zugestimmt. (anw)