EU verlangt mehr Transparenz in App Store & Co.
Apple, Google und die anderen Betreiber sollen Anwendungen künftig nur noch mit einer Vorlaufzeit entfernen dürfen. Vorzugsbehandlung muss offengelegt werden.
In der Europäischen Union gelten künftig verschärfte Regeln für die Betreiber von App-Läden wie Apple oder Google. Die Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten macht App Store, Play Store und anderen ähnlichen Angeboten konkrete Vorgaben, wie mit den Anwendungen umgegangen werden muss, die dort von Entwicklern eingestellt werden. Sie erweitert deren Rechte teils deutlich.
Malware weiterhin löschbar
So ist es künftig vorgeschrieben, dass Apps nur noch mit einer Frist von 30 Tagen aus den Angeboten gestrichen werden dürfen – und nicht mehr laut Vertrag mit den Betreibern direkt, sollten diese Verstöße feststellen. So soll den Entwicklern die Möglichkeit gegeben werden, gegen einen Rauswurf Einspruch einzulegen. Allerdings gibt es hier Ausnahmen, etwa wenn Behörden eine Löschung anordnen oder es sich um "illegale oder unangemessene Inhalte" oder eine "Fälschung, Betrug, Schadsoftware, Spam, Datenschutzverletzungen" handelt oder sonstige "Cybersicherheitsrisiken" die mit der weiteren Verfügbarmachung einer App verbunden wären.
Mehr Transparenz, wer was zahlt
Weiterhin schreibt die Verordnung mehr Transparenz bei der Bewerbung von Inhalten vor. So müssen Apple, Google und Co. erläutern, wie sie ihre Hitlisten und "Trends" aufbauen sowie mitteilten, wenn sie bestimmte Apps bevorzugen oder Verträge mit großen Publishern und Content-Lieferanten haben. Es soll ein neuer Mediator eingesetzt werden, der Konflikte löst, wenn sie zwischen dem Plattformbetreiber und dem Entwickler über die normalen Wege – etwa Apples App Review – nicht lösbar sind.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Mit Ihrer Zustimmmung wird hier ein externer Preisvergleich (heise Preisvergleich) geladen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (heise Preisvergleich) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Kartellverfahren gegen Apple laufen
Die neue Verordnung ist bereits am 12. Juli in Kraft getreten. Sie ist "in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat", so die EU-Kommission im offiziellen Text. Die Europäische Union beschäftigt sich schon seit längerem mit der Monopolbildung auf digitalen Märkten. So wurden zwei Kartellverfahren in Europa gegen Apple eingeleitet. Dabei geht es um die Regeln bei In-App-Käufen, die Apple stets eine Provision garantieren sowie die Abschottung der NFC-Schnittstelle in iPhone und Apple Watch für Finanzdienste. (bsc)