EU will wettbewerbsrechtliche Ausnahmen im Handel verlängern

Bestimmte Ausnahmen, die Herstellern etwa die Kontrolle über den Internet-Handel ihrer Produkten erlauben, haben sich nach Ansicht der EU-Kommission bewährt. Für eBay-Händler ist das unter Umständen keine gute Nachricht.

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Die EU-Kommission will bis 2010 befristete wettbewerbsrechtliche Ausnahmeregelungen für den Warenvertrieb weitgehend beibehalten und stellt geplante Änderungen an der bestehenden Verordnung zu Diskussion. Betroffen sind unter anderem Online-Händler, denen Hersteller weiterhin Auflagen für den Verkauf ihrer Waren machen können. Die EU-Pläne bedeuten einen Rückschlag für eBay, das verstärkt gewerbliche Händler auf seine Handelsplattform ziehen will.

Die sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung erlaubt in einem gewissen Rahmen wettbewerbswidrige Absprachen zwischen Hersteller und Händler. So können Hersteller den Verkauf ihrer Waren weitgehend kontrollieren und dem Handel etwa vorschreiben, ob und wie er die Waren im Internet anbieten darf. Die Ausnahmeregeln sind gedacht, um einerseits kleinere und mittlere Unternehmen vor der Marktmacht großer Handelsketten zu schützen, andererseits soll der herkömmliche Handel vor allzu billiger Online-Konkurrenz geschützt werden.

Die EU zieht eine positive Bilanz der Ausnahmeregelung. Die Vorschrift habe sich "insgesamt bewährt" und solle "nicht grundlegend geändert werden", teilte die Kommission dazu am Dienstag mit. Kleine Änderungen will die Kommission dennoch vornehmen und schlägt unter anderem vor, dass nicht nur – wie bisher – der Marktanteil des Anbieters, sondern auch der Marktanteil des Abnehmers 30 Prozent nicht überschreiten darf. Beim Online-Vertrieb will die Kommission durchsetzen, dass der Verbraucher innerhalb der EU nicht durch Ländergrenzen in seiner Auswahl beschränkt wird.

Allerdings will die Kommission bestimmte Verkaufsbeschränkungen zulassen, die "Händler daran hindern", sich die Marketing-Leistung anderer Unternehmen "in unfairer Weise zunutze zu machen". Solche "Trittbrettfahrerei", wie die Kommission es ausdrückt, solle zu Gunsten der Verbraucher unterbunden werden. Damit sei die Kommission vor der Lobby der Luxusgüterindustrie eingeknickt, berichtet die Financial Times Deutschland. Die habe darauf gedrängt, den Vertrieb ihrer Waren über Plattformen wie eBay weiter kontrollieren zu können.

Dem Zeitungsbericht zufolge hatte ein früherer Entwurf von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes mehr Freiheiten für eBay-Händler vorgesehen. Der Plattformbetreiber habe sich dafür in Brüssel stark gemacht, nun aber eine herbe Niederlage einstecken müssen. Die Luxusgüterindustrie fürchtet eine Entwertung ihrer Produkte und ihrer Investitionen in teure Ladengeschäfte. Sie darf nun weiter Auflagen machen, dass Händler ihre Waren nur online anbieten können, wenn sie auch stationären Handel betreiben. Interessierte Parteien können bis zum 28. September 2009 eine Stellungnahme gegenüber der EU-Kommission abgeben. (vbr)