Edmund Stoiber rät zu elektronischen Rechnungen

Der Entbürokratisierungsbeauftrage der EU entdeckt das Sparpotenzial digitaler Rechnungen. Gesetzliche Regelungen dafür gibt es bereits seit Jahren.

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Von
  • Christian Kirsch

Seit 2007 leitet der ehemalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber die "High-Level Group" (HLG) zum Bürokratieabbau in der EU. In einem Interview mit der Welt kündigt er nun an, der EU-Kommission am Freitag ein Paket zum Bürokratieabbau im Wert von 40 Milliarden Euro vorzuschlagen. Unter anderem fordert die Gruppe, "dass die Finanzämter künftig elektronische Rechnungen anerkennen sollen".

Inwiefern damit eine Änderung der bereits seit 2006 geltenden Regelung verbunden sein soll, ließ Stoiber offen. Die EU-Direktive zur Umsatzsteuer 2006/112 sieht in Artikel 218 vor, dass Rechnungen elektronisch oder auf Papier erstellt werden. Allerdings müssen die elektronischen Dokumente mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten Signatur versehen sein.

In einem Zwischenbericht (PDF-Dokument) aus dem vorigen Jahr schlug die HLG ähnlich wie seitdem auch die Europäische Kommission vor, elektronische und Papierrechnungen völlig gleichzustellen. Das würde unter anderem den Wegfall der digitalen Signatur bedeuten. (ck)