Joyn wider Willen: ARD und ZDF wehren sich gegen ProSiebenSat.1
ProSiebenSat.1 hat die Mediatheken von ARD und ZDF in seinen Streaming-Dienst Joyn integriert. Die öffentlich-rechtlichen Sender halten davon gar nichts.
Screenshot: ARD-Inhalte in der Mediathek von Joyn
(Bild: heise online)
ARD und ZDF haben juristische Schritte gegen ProSiebenSat.1 eingeleitet, nachdem das Medienunternehmen die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender in seinen Streaming-Dienst Joyn integriert hat. Das berichtet unter anderem die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ).
"Eine Testphase, die das Embedding der ARD Mediathek auf Joyn vorsieht, wurde nicht vereinbart", sagte die ARD der FAZ. Man habe der Integration der Inhalte ausdrücklich widersprochen. Laut ARD ist die Einbindung der Mediathek-Inhalte auf Joyn "rechtlich unzulässig und nicht im Sinne des öffentlich-rechtlichen Auftrags." Auch das ZDF will gegen ProSiebenSat.1 vorgehen, berichtet die FAZ.
Vor wenigen Tagen hatte ProSiebenSat.1 überraschend damit begonnen, die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender in seinen Streaming-Dienst Joyn einzubinden. Seitdem sind die Inhalte von ARD und ZDF auch bei Joyn abrufbar. Ein Abonnement oder einen Account bei der Streaming-Plattform von ProSiebenSat.1 braucht man dafür nicht. ProSiebenSat.1 spricht von einer "Content-Kooperation", die sich aktuell noch in Testphase befinde.
"Kein Selbstbedienungsladen"
Von einer solchen Kooperation wollen die öffentlich-rechtlichen Sender allerdings nichts wissen. Laut Deutschlandfunk bezeichnete der ARD-Vorsitzende Florian Hager das Vorgehen des privaten Medienunternehmens jüngst als "modernes Raubrittertum". "Das ist eine neue Form von Piraterie, die hätte ich mir nicht vorstellen können“, sagte Hager demnach. Die Mediatheken von ARD und ZDF seien kein Selbstbedienungsladen.
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In einer Pressemitteilung vom Ende Januar teilte ProSiebenSat.1 mit, man habe eine "Inhalte-Kooperation" mit ARD Plus und der WDR mediagroup geschlossen, um Serien wie "Die Lindenstraße" und "Das Großstadtrevier" auf Joyn zeigen zu können. Über die Tragweite dieser Vereinbarung herrscht zwischen dem Medienunternehmen und den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten offenbar Uneinigkeit.
Gegenüber dem Medienmagazin DWDL argumentiert ProSiebenSat.1, Embedding der Mediatheken sei laut Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs rechtlich zulässig. Auf Basis dieser Rechtsinterpretation integriert ProSiebenSat.1 in Österreich auch Inhalte von ORF.
(dahe)