Netflix bekommt Ärger wegen H.265-Streams

Broadcom hat erfolgreich Klage gegen Netflix eingereicht. Der Streaming-Dienst verletzt H.265-Patente – die Entscheidung könnte 4K-Streams treffen.

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Dallas,,Texas/,United,States,-,05/10/2018:,(photograph,Of,Netflix,Logo

(Bild: Bernardo Ramonfaur/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Ein Urteil des Landgerichts München 1 könnte Netflix das Streaming von Videoinhalten erschweren: Das LG hat nach Klage von Broadcom am 19. September in der Hauptsache entschieden, dass Netflix "bestimmte Streaming-Dienstleistungen" unter Verwendung des Codecs H.265 (HEVC) nicht mehr anbieten darf. Das Urteil liegt heise online vor.

Broadcom wirft Netflix vor, das Patent EP2575366 zu verletzen, das sich mit der Vorhersage und der Unterteilung von Kodiereinheiten für Videocodierung beschäftigt. Das Landgericht hat entschieden, dass Netflix dieses Patent bei seiner Übertragung von HEVC-Videostreams verletzt.

Netflix nutzt HEVC demnach, um, UHD/4K-Inhalte an seine Nutzer zu streamen. Das Unternehmen darf HEVC nach dem Urteil nicht mehr unter Verwendung der im Patent beschriebenen Technik streamen. Der Streaming-Dienst war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. In einem Test von heise online auf einem Fire TV Cube streamte Netflix "Die Blutsbrüder von Oslo" in 4K-Auflösung weiterhin HEVC-kodiert.

"Netflix hat ein robustes Video-Streaming-Geschäft aufgebaut, das auf patentierte Technologie von Broadcom angewiesen ist, um seinen Nutzern Inhalte zu liefern", kommentierte Broadcom-Manager Mark Terrano die Entscheidung des LG München 1. "Broadcom ist erfreut, dass dies vom deutschen Gericht anerkannt wurde."

Neben H.265 kann Netflix Inhalte alternativ auch in AV1 streamen. AV1 ist ein offenes, lizenzkostenfreies Videokompressionsverfahren, das effizienter arbeitet als andere gängige Codecs. Es wird allerdings nicht von allen Endgeräten unterstützt. Auch das Streamen per H.264 bleibt eine Option, die allerdings deutlich mehr Bandbreite benötigt als der neuere HEVC-Codec.

Update

In dem Artikel hieß es zuerst unter Verweis auf Mitteilung von Broadcom, dass das LG München 1 eine einstweilige Verfügung gegen Netflix erwirkt habe. Tatsächlich hat das Gericht aber in der Hauptsache gegen Netflix entschieden, wie aus den heise online vorliegenden Gerichtsunterlagen hervorgeht.

(dahe)