Einstweilige Verfügung gegen ICANN abgelehnt

Ein Bundesgericht in Los Angeles hat eine einstweilige Verfügung gegen ICANN wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens im Zusammenhang mit der Übertragung der WLS an VeriSign abgelehnt.

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Von
  • Urs Mansmann

Ein Bundesgericht in Los Angeles hat eine einstweilige Verfügung gegen die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens abgelehnt. Die Kläger, zwei Registrare, wollten die Übertragung des Waiting-List-Service (WLS) an VeriSign verhindern. Beim WLS handelt es sich um die Verwaltung ausgelaufener Domain-Registrierungen aus den Top-Level-Domains (TLD) .com und .net. Die Kläger argumentierten damit, dass ICANN seine Verpflichtungen verletze, weil zahlreiche andere Parteien dem Vorschlag der Übertragung an VeriSign widersprochen hätten.

Die Richter stellten fest, dass die Übertragung des WLS weder den Wettbewerb behindere noch das öffentliche Vertrauen beeinträchtige. "Die Einrichtung des WLS birgt die Möglichkeit, dass davon die Registrierung, Registrare, die diesen Dienst zurzeit nicht anbieten und insbesondere die Öffentlichkeit profitieren", lautet die Begründung. Der Fall der WLS-Übertragung beschäftigt indes nicht nur die Gerichte, sondern auch die Politik. Im Juni brachten zwei US-Abgeordnete ein Gesetz ein, mit dem dieser Schritt verhindert werden sollte. (uma)