Einstweilige Verfügung gegen Musicline

Der Musiksuchmaschine Musicline, auf die die Plattenindustrie baut, wird per einstweiliger Verfügung die Verwendung ihres Namens untersagt.

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Von
  • Clemens Gleich

Kaum am Netz, wird der Infodienst Musicline auch schon von Rechts wegen angegriffen: Eine Schweizer Firma konnte mit Hilfe ihres Anwalts eine einstweilige Verfügung gegen die Phononet-Tochter erwirken. Die Seite ist weiterhin mit ihrem gewohnten Funktionsumfang zu erreichen, nur der strittige Name wurde vorläufig in "Music????.de" umgewandelt.

Sprecher von Phononet kommentierten, man sei zuversichtlich, den Namen nach dem Gerichtstermin in 14 Tagen wieder verwenden zu können. Immerhin habe man ihn beim deutschen Patentamt eintragen lassen und niemand habe Widerspruch eingelegt. Im Internet sei die Lage in Hinsicht auf Namen jedoch komplizierter und berge ein "Restrisiko". Unter der Adresse www.musicline.de weist ein kurzer Text auf die rechtliche Auseinandersetzung hin und leitet den Browser auf die Ausweichadresse um. Der Dienst war zur Popkomm vorgestellt worden und kann auf die breite Unterstützung der Plattenindustrie zählen. (cgl)