Einstweilige Verfügung gegen PS3-Hacker George Hotz

Ein Gericht in Kalifornien hat Sonys Antrag auf einen Verbreitungsstopp des PS3-Hacks und der Beschlagnahme aller Rechner von George Hotz stattgegeben.

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Nachdem Sony Computer Entertainment America eine Klage gegen den mutmaßlichen PS3-Hacker George Hotz eingereicht hatte, hat das District-Gericht von Nord-Kalifornien in San Francisco dem Antrag stattgegeben und eine einstweilige Verfügung erlassen. Dem Schriftstück zufolge, welches George Hotz auf seiner Webseite veröffentlicht hat, darf er ab sofort keine Informationen verbreiten, die dazu beitragen können, dass Sicherheitssystem der Playstation 3 zu umgehen. Außerdem darf er seine sämtlichen Datenträger und Rechner nicht verändern und muss diese innerhalb von zehn Tagen Sonys Anwälten zur Sicherstellung von Beweisen abliefern.

Zuvor hatten Hotz und seine Anwälte vergeblich zu argumentieren versucht, dass er nicht unter die Zuständigkeit des kalifornischen Gerichts falle und eine Beschlagnahme seiner Rechner eine unverhältnismäßige Härte für ihn bedeuten würde.

Hotz hat nun sowohl den zuvor veröffentlichten metldr-Root-Key wie auch sämtliche Links zu Videos, Hacks, Source-Codes und gehackten Firmwares von seiner Seite entfernt. Ob und inwieweit das Gericht auch den Anträgen gegenüber den übrigen mutmaßlichen Mitgliedern der Gruppe fail0verflow gefolgt ist, geht aus den Unterlagen nicht hervor.

Sony scheint derweil einen aussichtslosen Kampf gegen Software-Piraten zu führen. So soll eine am 27. Januar veröffentlichte Firmware 3.56 der PS3, die Sicherheitslecks stopfen sollte, inzwischen bereits wieder gehackt worden sein. (hag)