Elektronische Gesundheitskarte: neues Jahr, alte Verwirrung

Auch im neuen Jahr herrscht viel Verwirrung darüber, ob die alten Krankenversicherungskarten noch gelten – oder doch nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte.

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Von
  • Detlef Borchers

Obwohl seit einiger Zeit bekannt ist, dass die herkömmliche Krankenversicherungskarte (KVK) weiterhin genutzt werden kann, sorgen Meldungen zur sofortigen Ungültigkeit dieser Karten und der verpflichtenden Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) weiterhin für Verwirrung. Falsch sind Meldungen, nach denen die KVK nicht mehr eingelesen werden kann. Auch Meldungen, dass neue eGK ohne das übliche Foto des Versicherten ab dem 16. Lebensjahr auf Risiko des Versicherten gehen, treffen so nicht zu.

So weist die kassenärztliche Bundesvereinigung in ihrer Mitteilung darauf hin, dass Versicherte mit einer KVK wie gewohnt weiter behandelt werden, obwohl die eGK zum Jahresanfang zum Standard erklärt worden ist. Da die privaten Krankenkassen wie die Polizei-Krankenkassen keine neuen Karten ausgeben würden, gebe es auch keinen Grund zur Sorge, dass die alte KVK nicht von den Lesegeräten und Softwaresystemen unterstützt werde.

Auch die kassenzahnärztliche Bundesvereinigung verweist auf eine Vereinbarung mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), der zufolge die KVK weiterhin benutzt werden kann. Die Vereinbarung zwischen den Zahnärzten und dem GKV-Spitzenverband umfasst zudem einen Passus, der den Umgang mit neuen eGK ohne Fotos regelt. Danach haften die Krankenkassen für einen missbräuchlichen Einsatz der neuen eGK, wenn sie diese ohne Foto ausgegeben haben, ohne dass der Versicherte unter die Ausnahmeregelungen fällt.

Die Fotopflicht entfällt bei bettlägerigen Versicherten und bei Versicherten bis zum 15 Lebensjahr. Allerdings sind etliche Kassen dazu übergegangen, den hartnäckigen "Foto-Verweigerern" eGK ohne Lichtbild zu schicken. Eine solche Karte ohne Foto wird für den Arzt nur dann als "erkennbar falsch" gewertet, wenn sich anhand der übrigen Daten auf der eGK etwa in Hinblick auf Alter oder Geschlecht ergibt, dass die vorgelegte eGK nicht passt. (axk)