Elektronische Krankschreibung: Mehraufwand für mittelständische Unternehmen

Der Bundesverband der Mittelständler möchte eine "deutlich längere Übergangszeit" für die eAU, gerade in der "angespannten wirtschaftlichen Situation".

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(Bild: Dragana Gordic/Shutterstock.com)

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Mit dem Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber die AU elektronisch bei den Krankenkassen anfragen und anschließend abrufen. Für kleine und mittelständische Unternehmen kann das ein zusätzlicher bürokratischer Mehraufwand sein, erklärt der Chefvolkswirt des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft (BVMW), Hans-Jürgen Völz.

Aus Sicht des BVMW benötigen die meisten mittelständischen Unternehmen eine "deutliche längere Übergangszeit" für die Einführung und "dies hätte der Gesetzgeber gerade in der angespannten wirtschaftlichen Situation stärker berücksichtigen müssen". Für viele Unternehmen sei die Umsetzung der Funktion zum Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus den Lohnabrechnungssystemen heraus daher in den Hintergrund geraten.

Völz kritisiert weiterhin, dass die Zeit, in der Arbeitgeber elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von den Krankenkassen anfragen und abrufen können, "zu knapp bemessen" ist. Der Arbeitgeber könne die AU – sofern der Arbeitgeber mehr als drei Tage krank ist – aus technischen und organisatorischen Gründen in der Regel erst fünf Tage nachdem der Mitarbeiter krankgeschrieben wurde, bei der Krankenkasse abrufen.

Laut dem Bundesverband der gesetzlichen Krankenkassen kann "von einer tatsächlichen ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers daher mit Sicherheit regelmäßig erst am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit ausgegangen werden, weshalb aufgrund der zeitversetzten Übermittlung vom Arzt an die Krankenkasse eine Abfrage erst frühestens ein Kalendertag nach der ärztlichen Feststellung sinnvoll ist, demnach frühestens ab dem fünften [Tag]". Sofern sich Arbeitnehmer bereits am ersten Tag für einen bestimmten Zeitraum krankschreiben lassen, ist der Abruf am Folgetag der Krankschreibung möglich.

Einen automatisierten Abruf gibt es aus Datenschutzgründen nicht. "Rechnet man die gesetzliche Pufferzeit von 14 Tagen, in der die eAU nachgereicht werden kann, noch hinzu, können aus einer einfachen Krankschreibung jeden Monat deutliche Rückrechnungen resultieren", sagt Völz. Für die Arbeitgeber sei das eine "unkalkulierbare zusätzliche Belastung". Grundsätzlich begrüße der Mittelstand die Einführung der eAU jedoch.

Ende des Jahres hatte die AOK Plus bereits ihre Befürchtungen bezüglich der Umsetzung des Arbeitgeberverfahrens geteilt. Die im Januar 2022 gestartete Testphase sei nicht ausreichend genutzt worden. Zwar seien die Anfragen bezüglich der eAU bei der AOK vonseiten der Arbeitgeber gestiegen, allerdings nicht so, wie erwartet. Daher hatte die AOK vermutet, dass die eAU erst akut werde, sobald sich im Januar die ersten Beschäftigten krankmelden.

Lohnabrechnungssysteme, die nach der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) zertifiziert sind, mussten entsprechende Schnittstellen bereits vor über einem Jahr umsetzen.

(mack)