Krankenkasse: Betriebe schlecht auf elektronischen Krankenschein vorbereitet

Ab 2023 müssen Betriebe den Arbeitsunfähigkeitsnachweis ("gelber Schein") ihres Personals digital bei den Kassen abfragen. Doch das neue System bereitet Sorgen.

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(Bild: Prostock-studio/Shutterstock.com)

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Von
  • dpa

Krankenkassen in Thüringen rechnen mit Startproblemen in Betrieben beim Einsatz des digitalen Krankenscheins (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, eAU). Ein großer Teil der Betriebe sei schlecht auf die elektronische Abfrage des Arbeitsunfähigkeitsnachweises vorbereitet, sagte eine Sprecherin der AOK Plus auf Anfrage. Die seit Anfang 2022 laufende Testphase sei von vielen "leider nicht ausreichend" genutzt worden. Ab 1. Januar 2023 müssen Beschäftigte im Krankheitsfall im Betrieb keinen Krankenschein aus Papier mehr vorlegen.

Die Arbeitgeber müssen den Nachweis der Krankschreibung dann von sich aus elektronisch bei der jeweiligen Krankenkasse individuell abfragen. Dazu müssen sie unter anderem die technischen Voraussetzungen schaffen. Die Kassen informieren dazu seit Monaten auf ihren Internetseiten, in Webseminaren und Beratungen. Allein die AOK Plus arbeitet in Thüringen mit rund 42.000 Betrieben zusammen, darunter sind rund 500 Betriebe mit jeweils mehr als 100 Beschäftigten.

Zwar bekämen Firmenkundenberater seit etwa Oktober verstärkt Anfragen zu diesem Thema, sagte eine Sprecherin der Techniker Krankenkasse (TK) in Thüringen. "Allerdings bei Weitem nicht so viele, wie wir erwartet hätten." Auch die TK beobachtet, dass nur ein Bruchteil der Arbeitgeber die Testphase nutzt. "Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass sich einige Unternehmen noch nicht mit dem Thema beschäftigt haben." Vermutlich werde das erst akut, sobald sich im Januar die ersten Beschäftigten krankmeldeten und die Firmen dann den Krankenschein vermissten.

Die Thüringer Landesverwaltung mit rund 47.000 Personalstellen sieht sich nach früheren Angaben technisch gewappnet für die Umstellung. Seit dem vergangenen Sommer gibt es eine digitale Schnittstelle zwischen dem Landesdatennetz und dem Rechenzentrum der gesetzlichen Krankenkassen, über die der Arbeitsunfähigkeitsnachweis für Landesbedienstete abgerufen werden kann.

Beschäftigte sind auch nach der Umstellung weiterhin verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit im Betrieb zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen. Arztpraxen müssen Krankschreibungen in der Regel bereits seit Juli elektronisch an die Kassen übermitteln.

(tiw)