Entspannter im Urlaub: EU-Roaming mit gleicher Leistung wie zuhause

Ab dem 1. Juli 2022 gilt, dass auch beim EU-Roaming dieselbe Leistung angeboten werden muss wie daheim. Wer 5G gebucht hat, soll das überall in der EU erhalten.

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Aufm,acher EU-Roaming: Roam-like-at-home

(Bild: Shutterstock)

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Ab dem 1. Juli 2022 gelten für Verbraucherinnen und Verbraucher verbesserte Roaming-Konditionen im EU-Ausland, worauf die Bundesnetzagentur (BNetzA) jetzt hinweist. Nachdem sie im gesamten EU-Gebiet ohne Zusatzgebühren bereits telefonieren, SMS-Nachrichten senden sowie das mobile Internet nutzen konnten, sieht die Neufassung der Roaming-Verordnung vor, dass das Ganze in gleicher Qualität wie zuhause möglich sein soll.

Wer also einen Vertrag mit 5G-Nutzung gebucht hat, darf das künftig auch im EU-Ausland nutzen. Die Neufassung der EU-Vorordnung schreibt dieses Roam-Like-At-Home-Prinzip für die kommenden zehn Jahre fest. "Den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern soll die gleiche Mobilfunktechnologie, die sie zu Hause nutzen, auch auf ihren Reisen in der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zur Verfügung gestellt werden, wenn diese im besuchten Land verfügbar ist", erklärt die Bundesnetzagentur.

Damit Mobilfunknutzerinnern und -nutzer nicht so leicht in Gebührenfallen laufen können, haben die Gesetzgeber die Transparenz verbessert. Ab 1. Juli dieses Jahres müssen Roaming-Anbieter über das Risiko zusätzlicher Roaming-Entgelte bei der Nutzung von Mehrwertdiensten informieren. Neue Regelungen sollen dann auch unbeabsichtigtes Roaming in Grenznähe oder auf Schiffen verhindern.

Nicht nur innerhalb der EU, sondern auch außerhalb greifen zudem neue Schutzmaßnahmen. Mobilfunkanbieter müssen bei Roaming im Nicht-EU-Ausland die mobile Datennutzung kappen, sobald eine Höchstgrenze 59,50 Euro und in einer zweiten Stufe von 119 Euro Nutzungsgebühren erreicht wurde. Wollen Kunden dennoch das mobile Internet weiternutzen, müssen sie aktiv ihre Zustimmung dazu erteilen – nachdem sie über die weiteren anfallenden Roaming-Gebühren aufgeklärt wurden.

Auch für das kommende Jahr sind bereits Verbesserungen für die europäischen Verbraucher geplant, verkündet die BNetzA. Bis zum 1. Juni 2023 soll ein Gremium Europäischer Regulierungsstellen für Elektronischen Kommunikation (GEREK) Datenbanken aufbauen, die Rufnummerngassen mit Mehrkosten enthalten. Darüber müssen Netzbetreiber Betroffene dann ebenfalls informieren. Außerdem müssen die Mobilfunkanbieter Roamingkunden mit einem Hinweis auf die in Europa einheitliche Notrufnummer bei Einreise in einen anderen Mitgliedstaat sowie über alternative Notrufdienste einschließlich öffentlicher Warnsystem – in Deutschland etwa die NINA-App – informieren.

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Der Europäische Rat hatte der neuen EU-Roamingverordnung im April dieses Jahres zugestimmt, wodurch sie am Freitag dieser Woche in Kraft treten konnte.

(dmk)