Jetzt hat auch der Bundesrat das Faxen dicke

Landesinitiativen können nun auch elektronisch als PDF-Datei nebst einer Word-Fassung rechtswirksam eingereicht werden. Kritiker vermissen aber offene Formate.​

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Altes Faxgerät

(Bild: Piyapong Wongkam/Shutterstock.com)

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Der Bundesrat wird digitaler. Mit dem Oktoberstart verzichtet die Länderkammer auf das Fax-Erfordernis bei der Zuleitung von Initiativen. Das bedeute, dass Eingaben der Länder jetzt "endlich" auch elektronisch "rechtswirksam eingereicht werden können", kündigte der Chef der baden-württembergischen Staatskanzlei, Florian Stegmann (Grüne), jüngst an. Voraussetzung sei eine "PDF-Datei zusammen mit einer Word- oder Wordkompatiblen Datei", erläuterte der Jurist. Trotz der Einschränkung sprach er von einem "Epochenwechsel im Bundesrat", den Baden-Württemberg vorangetrieben habe. Die Digitalisierung sei also auch im Bundesrat auf dem Weg. Die Schritte dürften – auch im Ländle – in Zukunft aber "gerne größer sein".

Stegmanns Bekanntmachung per Social Media erfuhr dort einige Zustimmungen. Auch Johannes Eckstein, der sich nach eigenen Angaben für eine "menschzentrierte Softwareentwicklung" im Sinne einer nachhaltigen digitalen Wertschöpfung starkmacht, lobte den Abschied vom Faxgerät als einen Fortschritt. "Dennoch sollten wir die zugrunde liegenden Details nicht außer Acht lassen", gibt der Ingenieur aber zu bedenken. Die Anforderung, mit Microsoft Word zumindest kompatibel zu sein, ignoriere nämlich "die Bedeutung offener Standards wie dem OpenDocument Format (ODF)". Solche offenen Formate gewährleisteten "eine zukunftssichere Interoperabilität und verhindern Abhängigkeiten von proprietärer Software".

"Auch wenn Microsoft Office mittlerweile das ODF-Format unterstützt, bleibt die volle Kompatibilität mit DOCX in vielen Bereichen eingeschränkt – insbesondere bei komplexeren Dokumenten", führt Eckstein aus. "Warum also nicht von Anfang an auf offene, transparente Formate setzen, die langfristig Flexibilität und Zugänglichkeit gewährleisten?", lautet seine Frage. Andere Nutzer wollen wissen, ob es dann auch eine E-Mail-Adresse gebe, wo man dann PDF und Word-Dokumente hinsenden könne. "Ich nehme an, dass die Empfängerseite einen öffentlichen Schlüssel zur Verfügung stellt? Genau wie die Senderseite?", lautet ein anderer Kommentar.

Die Nutzung der Fax-Technik ist in Behörden bundesweit rückläufig, vor allem in der Justiz kommt sie aber noch verbreitet zum Einsatz. Vor allem Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten verfügen noch über Geräte. Auch Polizei, Feuerwehr und Rettungsleitstellen müssen Notrufe von Gehörlosen über Fax entgegennehmen können. Bayerns Staatsminister für Digitales, Fabian Mehring (Freie Wähler), betonte Anfang des Jahres, "das Faxen dicke" zu haben. Er will zumindest intern keine Kommunikation mit der Datenübertragungstechnik mehr zulassen. Der einstige Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse mahnte im Februar: "Grundsätzlich sollte von der Nutzung eines Faxes abgesehen werden." Eine E-Mail mit verschlüsseltem Anhang oder eine integrierte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung per PGP oder S/MIME seien zumindest für die Übermittlung von besonders sensiblen Daten "in jedem Falle vorzuziehen".

(mki)