Ermittler kritisieren interne Aufklärung der Telekom-Bespitzelungsaffäre

Telekom-Chef René Obermann soll bei der internen Aufklärung der Spitzelaffäre nur halbherzig vorgegangen sein, meint das Bundeskriminalamt laut einem Bericht des "Handelsblatts".

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Die internen Untersuchungen bei der Deutschen Telekom im Rahmen der Bespitzelungsaffäre sind unvollständig geblieben. Zu diesem Schluss kommt laut einem Bericht des Handelsblatts das Bundeskriminalamt, das seit ungefähr einem Jahr gegen den ehemaligen Sicherheitschef des Konzerns, Klaus Trzeschan, ermittelt. Die Telekom habe keine Konsequenzen daraus gezogen, dass der Ex-Sicherheitschef wichtige Angelegenheiten unaufgeklärt gelassen habe, viele Fragen seien unbeantwortet geblieben. Das gehe aus Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft hervor, die der Zeitung nach eigenen Angaben vorliegen.

Telekom-Chef René Obermann hatte vor einem Jahr eine "umfassende Aufklärung" versprochen. Nach Analyse der 7500 Seiten umfassenden Ermittlungsakten ergebe sich aber ein etwas anderes Bild, heißt es in dem Bericht. Trzeschan sei im Jahr 2005 von der Konzernführung beauftragt worden, zu ermitteln, welcher Telekom-Aufsichtsrat interne Informationen an die Presse weitergibt. Trzeschan habe Verbindungsdaten von Mobiltelefonen besorgt und von einer externen Firma auswerten lassen – was gegen den Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis verstoße. Nachdem Trzeschans Vergehen im Sommer 2007 ans Licht gekommen seien, habe Obermann zwar intern ermitteln lassen, der Telekom-Chef es aber offenbar in Kauf genommen, dass sehr viele Fragen unbeantwortet geblieben seien. Das Verfahren endete milde mit einem Verweis. Erst als einer von Trzeschans Zuarbeitern die Telekom zu erpressen versucht, habe Obermann den Fall der Staatsanwaltschaft übergeben.

Die Telekom betont laut dem Bericht, die Bestrafung Trzeschans sei nach den damaligen Erkenntnissen nicht milde gewesen. Für Sanktionen wie Entfernung aus dem Beamtentum hätten die damaligen Erkenntnisse nicht ausgereicht. Es ist nicht nachgeforscht worden, wessen Telefonate illegal überprüft worden sind, weil die Telekom dazu das Fernmeldegeheimnis erneut hätte brechen müssen. (anw)