Erneuerbare Energie: Private Erzeuger beklagen sich über die Deutsche Bahn

Private Erzeuger Eneuerbarer Energien kritisieren, dass die Deutsche Bahn hohe Entgelte verlange, wenn sie mit Leitungen ihre Grundstücke überqueren müssen.

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Dafür, ob und wie Trassen der Deutschen Bahn über- oder unterquert werden dürfen, gibt es zwei verschiedene Richtlinien für öffentliche Betreiber und Privatunternehmen.

(Bild: VDE)

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Private Energieerzeuger beklagen sich darüber, die Deutsche Bahn verlange überhöhte Entgelte, wenn sie beispielsweise mit Stromkabeln Bahntrassen kreuzen müssen, um an einen vorgeschriebenen Netzeinspeisepunkt zu kommen. Ein Umstand, der angesichts der Energiewende künftig immer häufiger auftreten kann, zumal sich daran immer mehr private Unternehmen beteiligen.

So habe die Bahn vom Windparkbetreiber Wittgenstein bei einem Projekt 100.000 Euro verlangt, bei vergleichbaren Projekten seien es 4000 Euro gewesen, berichtet die Wirtschaftswoche. In dem Bericht werden weitere Fälle aufgeführt und wird Mirko Moser-Abt zitiert, Leiter Politik beim Bundesverband Windenergie, für den es sich um "moderne Wegelagerei" handele.

Mit der gleichen Metapher zitiert Der Spiegel Prinz Karl zu Wittgenstein, Geschäftsführer von Wittgenstein New Energy. In diesem Bericht ist die Rede davon, dass dem Unternehmen eine 17 Meter lange Bahnquerung 150.000 Euro kosten sollte, in nahezu identischen Projekten sollten 5000 Euro Kosten fällig werden. Wittgenstein wolle im Einzelfall die Bahn verklagen.

"Falls Netzbetreiber zum Anschluss ihrer Windanlagen Stromleitungen verlegen und dabei Flächen der DB in Anspruch nehmen wollen, richten sich die Entgelte nach einer anderen Richtlinie als bei klassischen Leitungskreuzungen", erläuterte eine Sprecherin der Deutschen Bahn auf Anfrage von heise online. Das sei der Grund für die unterschiedlichen Entgelte für Privat- und öffentliche Unternehmen.

"Die DB-Richtlinie, nach der für kommerzielle Betreiber zum Beispiel von Windparks die Gestattungen zum Verlegen von Leitungen auf DB-Gelände erteilt werden, existiert in ihrer aktuellen Form seit 2012", teilte die Sprecherin weiter mit. Schon vor diesem Zeitpunkt seien solche Entgelte berechnet, die Praxis sei nie grundlegend geändert worden.

Die Grundlagen für die Entgelte seien gesetzlich definiert. Die Bahn prüfe momentan die rechtlichen Möglichkeiten, um mit den Netzbetreibern zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, heißt es weiter von der Bahn.

Die Bundesregierung habe ursprünglich eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen zu Anlagen einführen wollen, die Erneuerbare Energien produzieren, berichtet Der Spiegel. Dadurch wären Entschädigungszahlungen für Grundstückseigentümer wie die Deutsche Bahn gedeckelt worden. Der Passus sei aber in der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gestrichen worden. Nun wollen laut dem Bericht Politiker von FDP und SPD das Thema auf die Tagesordnung bringen.

(anw)