Erneute Schlappe für Wahlmaschinen-Hersteller

Ein kalifornisches Gericht hat eine Verfügung des dortigen Innenministers bestätigt, nach der die Verwendung von nicht zugelassenen Diebold-Wahlmaschinen untersagt ist.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 86 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Ein Gericht in Kalifornien hat entschieden (PDF), dass der dortige Innenminister Kevin Shelly die Verwendung von nicht zugelassenen Diebold-Wahlmaschinen in mehreren Wahlkreisen zu Recht untersagt hat. Gegen die Verfügung, von der rund 14.000 AccuVote-TSxTouchscreen-Systeme betroffen sind, hatte sich die US-amerikanische Behindertenvereinigung American Association of People with Disabilities (AAPD) vor dem District Court Central District of California geklagt.

Richterin Florence-Marie Cooper schrieb, Shellys Anweisung sei angemessen, die Hersteller von Wahlmaschinen müssten den Vorschriften entsprechen, also zum Beispiel eine Rückmeldung geben, ob eine Stimme gezählt wurde. Die AAPD hatte unter anderem argumentiert, die Wahlmaschinen, die über Kopfhörer verfügen und Sehbehinderten die Namen der Kandidaten per Soundfile einzeln vorsprechen können, gewährleisteten, dass diese Personen ihre Stimme anonym abgeben können. Mit herkömmlicher Technik sei dies nicht möglich, hier müsse noch ein Wahlvorsteher die einzelnen Vorschläge vorlesen. (anw)