Erster Schritt zum Verbot von Gewaltspielen in der Schweiz

Am Mittwoch hat die große Kammer des Schweizer Parlaments mit großer Mehrheit zwei Vorlagen angenommen, welche die Verbreitung sogenannter Killerspiele einschränken oder ganz unterbinden wollen.

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Von
  • Tom Sperlich

In einer ersten Runde hat am Mittwoch die große Kammer des Schweizer Parlaments, der Nationalrat, mit großer Mehrheit zwei Vorlagen angenommen, welche die Verbreitung sogenannter Killerspiele einschränken oder ganz unterbinden wollen.

Eine Motion von Norbert Hochreutener von der Christdemokratischen Volkspartei verlangt, dass der Verkauf von Killerspielen an Kinder und Jugendliche unterbunden wird. Für die Annahme der Motion stimmten 127 Nationalräte, dagegen stimmten 54 Politikerinnen und Politiker. Eine weitere Motion fand mit 139 gegen 39 Stimmen sogar noch breitere Zustimmung: Nationalrätin Evi Allemann von der Sozialdemokratischen Partei möchte, dass die Regierung, der Bundesrat, einen Gesetzesentwurf zum generellen Verbot von Computerspielen ausarbeitet, "in welchen grausame Gewalt gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beiträgt".

Allemann und die 27 Mitunterzeichnenden der Motion argumentieren, in "neueren Studien [werde] ein zunehmender empirischer Zusammenhang zwischen gewalttätigem Verhalten und dem Konsum von so genannten Killerspielen ausgewiesen". Der Bundesrat machte im Vorfeld klar, dass der Jugendschutz bei Gewaltdarstellungen verstärkt werden müsse. Doch bereits heute gelte der Artikel 135 StGB mit dem absoluten Verbot von Gewaltdarstellungen, die grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere beinhalten. Dieser Paragraph sei bereits grundsätzlich auch auf Killerspiele anwendbar. Deshalb lehnt die Regierung eine Ausdehnung der heutigen Verbotsgrenze auf auch für Erwachsene verbotene Gewaltdarstellungen ab.

Nun muss der parlamentarische Vorstoß vor die kleine Kammer, den Ständerat. Hier liegt bereits eine sogenannte Standesinitiative des Kantonsrats von Sankt Gallen zum Verbot von Killerspielen vor. Wenn der Ständerat die vom Nationalrat bereits gut geheissene Motion annimmt, muß der Bundesrat das Strafgesetz überarbeiten. Andernfalls kann jeder Rat noch bis zu dreimal über eine Vorlage diskutieren. Liegt danach noch kein gemeinsames Ergebnis vor, muss eine sogenannte Einigungskonferenz eine Kompromisslösung suchen. Kommt keine Einigung zustande oder lehnt einer der Räte den Kompromiss ab, so gilt die ganze Vorlage als nicht zustandegekommen und wird von der Geschäftsliste gestrichen.

Damit ist aber immer noch nicht das letzte Wort über ein Verbot gewalttätiger Actionspiele gesprochen. Auf Verlangen von 50 000 Stimmberechtigten oder acht Kantonen muss das Gesetz dem Volk unmittelbar zur Abstimmung unterbreitet werden. (Tom Sperlich) / (hps)