Erstmals deutscher Anbieter von Musik in Tauschbörsen verurteilt

Der 23-jährige Auszubildende hat nach Angaben der deutschen Phonoverbände tausende urheberrechtlich geschützte Musiktitel über die Tauschbörse Kazaa angeboten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 1559 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

Erstmals ist in Deutschland ein Nutzer, der Songs über eine Internet-Tauschbörse angeboten hatte, verurteilt worden. Neben einem außergerichtlich beim Zivilverfahren vereinbarten Schadenersatz von 8000 Euro müsse der 23-Jährige im Strafverfahren eine Strafe von 400 Euro zahlen, teilte das Landgericht Cottbus mit (Az.: 95 Ds 1653 Js 15556/04 (57/04)). Nach Angaben der Deutschen Phonoverbände hat der Auszubildende tausende Musiktitel über Kazaa angeboten.

Bei einer Durchsuchung habe die Polizei 6000 MP3-Dateien gefunden und rund 100 gebrannte CD-Rohlinge mit weit mehr als 1.000 Musiktiteln beschlagnahmt. Der Internet-Provider hatte die Identität des Tauschbörsennutzers auf Anfrage der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, erklärte die IFPI. Der 23-Jährige unterzeichnete auch eine Unterlassungserklärung, mit der er sich verpflichtet, künftig keine illegalen Musikangebote mehr zu unterbreiten.

Die Musikindustrie will es dabei nicht belassen: Weitere Verfahren sollen eingeleitet werden. Beispielsweise seien bei einer Hausdurchsuchung in der vergangenen Woche im Raum Stuttgart zwei Computer eines 57-jährigen Lehrers mit mehreren tausend Musiktiteln beschlagnahmt worden. Der Mann besitze aber nur 25 Original-CDs. "Der Mann hat die Taten gestanden, das Strafverfahren läuft, und zivilrechtliche Forderungen wurden geltend gemacht", zeigte sich der Musikindustrieverband zufrieden.

Die deutsche Musikindustrie hatte vor kurzem angekündigt, nach dem Vorbild der US-Branchenverbände gegen Anbieter urheberrechtlich geschützter Musik in Tauschbörsen auch juristisch vorgehen zu wollen. Ende März wurden dann 68 Strafanzeigen gegen unbekannt gestellt; auf Grund der Anzeigen konnte die ermittelnde Staatsanwaltschaft nach Einleitung eines Strafverfahrens dann die Provider zur Herausgabe der User-Informationen verpflichten. (jk)