Etappensieg für Napster

Ein Berufungsgericht in San Francisco hat der umstrittenen Musiktauschbörse grünes Licht gegeben, ihren Online-Service wieder aufzunehmen.

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  • dpa

Ein Berufungsgericht in San Francisco gab der umstrittenen Musiktauschbörse gestern grünes Licht, ihren Service wieder aufzunehmen. Damit hob das Gericht ein Urteil vom 11. Juli auf, in dem die Richterin Marilyn Patel entschieden hatte, die Tauschbörse dürfe erst wieder den Betrieb aufnehmen, wenn sichergestellt sei, dass Copyright geschützte Musikstücke zu 100 Prozent herausgefiltert werden.

Unklar war nach der Entscheidung jedoch, ob Napster den Betrieb sofort wieder aufnehme werde. Napster hatte argumentiert, durch eine neue Technologie sei bereits sichergestellt, dass urheberrechtlich geschütze Songs zu 99 Prozent aus dem Angebot gefiltert werden. Die Tauschbörse hatte Anfang Juli das Musikangebot selbst vom Netz genommen, um nach eigenen Angaben eine neue Filter-Software zu installieren. Napster gab am Mittwoch bekannt, dass das Unternehmen in Kürze seinen neuen kostenpflichtigen Mitgliederservice öffentlich testen wolle. Eine Million Benutzer sollen sich für den Test zur Verfügung gestellt haben.

Einen weiteren Erfolg verzeichnete die umstrittene Tauschbörse in der vergangenen Woche, als sie einen Rechtsstreit mit der US-Band Metallica und dem Rapper Dr. Dre außergerichtlich beilegte. Im letzten Jahr hatten die Musiker Napster wegen Verletzung des Urheberrechts verklagt. Finanzielle Einzelheiten des Vergleichs wurden nicht bekannt. (dpa) / ()