EuGH entscheidet gegen Sony: Cheat-Tools sind keine Urheberrechtsverletzung
Ob externe Cheat-Tools das Urheberrecht von Sony verletzen, wollte der BGH vom EuGH wissen. Nun liegt das Urteil vor.

(Bild: Shutterstock.com/DMstudio House)
Externe Cheat-Tools verstoßen nicht gegen das Urheberrecht von Konsolenherstellern, solange sie den Quellcode nicht anfassen. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Anfrage des Bundesgerichtshofs. Im konkreten Fall geht es um die Cheat-Werkzeuge "Action Replay PSP" und "Tilt FX" des deutschen Anbieters Datel für Sonys Mobilkonsole PSP, mit denen sich etwa in "Motorstorm Arctic Edge" Fahrer und Turbo-Boosts freischalten lassen.
Sowohl das deutsche Urheberrechtsgesetz als auch die EU-Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen legen fest, dass "die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms" gegen Urheberrecht des Entwicklers verstößt. Doch der EuGH urteilte nun: Die Cheat-Tools von Datel stellen keine Umarbeitung dar und verstoßen damit nicht gegen EU-Recht. Entsprechend dürfe Sony den Verkauf solcher Tools nicht untersagen.
Daten im Arbeitsspeicher verändert
Die Tools "Action Replay PSP" und "Tilt FX" befinden sich auf Zusatzmodulen, die in die PSP gesteckt werden. Sie aktivieren über eigene Menüs von den Entwicklern nicht vorgesehene Cheat-Befehle in Videospielen. Die Software läuft parallel zum eigentlichen Spiel. Sie verändert aber nicht den Spielcode an sich, sondern lediglich im Arbeitsspeicher abgelegte Daten.
"Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass der durch die Richtlinie spezifisch gewährte Schutz nicht den Inhalt von variablen Daten erfasst, die ein Computerprogramm im Arbeitsspeicher eines Computers angelegt hat und im Ablauf des Programms verwendet, soweit dieser Inhalt nicht die Vervielfältigung oder spätere Entstehung eines solchen Programms ermöglicht", heißt es in einer Mitteilung des EuGH vom Donnerstag.
Die EU-Richtlinie schütze lediglich die geistige Schöpfung, die sich im Quellcode des Videospiels widerspiegele, schreibt der EuGH weiter. "Funktionalitäten" des Programms seien dagegen nicht geschützt.
Entscheidungsgrundlage fĂĽr BGH
Sony hatte 2012 beim Hamburger Landgericht Klage eingereicht, das Sony in erster Instanz recht gab. Doch das Hamburger Oberlandesgericht kam bei seinem Berufungsverfahren zu einem anderen Schluss und wies die Klage von Sony ab. Nachdem Sony dagegen Revision eingelegt hatte, landete der Fall beim Bundesgerichtshof, der sich 2023 zur Klärung an den EuGH wandte.
Mit seinem Urteil entspricht der EuGH weitgehend der Begründung des OLG Hamburg, das in zweiter Instanz gegen Sony entschieden hatte. Eine Umarbeitung liege nur dann vor, wenn eine "Veränderung des Programms selbst" oder "Veränderungen einer in den Arbeitsspeicher hochgeladenen Programmkopie" vorgenommen werde, schrieb das OLG damals.
Das Urteil des EuGH hat keine unmittelbare rechtliche Auswirkung, sondern dient nationalen Gerichten wie dem Bundesgerichtshof (BGH) als Entscheidungsgrundlage. Das finale Gerichtsurteil im Fall Sony gegen Datel muss der BGH also noch fällen. Die Rechtsauslegung des EuGH könnte auch vergleichbare Rechtsstreitigkeiten zwischen Konsolenherstellern oder Spielestudios und Herstellern von Cheat-Tools entscheidend prägen.
(dahe)