Euro-Umrechnung von O2 beschäftigt Europäischen Gerichtshof

Das Mobilfunkunternehmen soll laut einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg die Euro-Umstellung zu Preiserhöhungen genutzt haben.

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Die Euro-Umrechnung von Telefontarifen des Telekommunikationsunternehmens O2 beschäftigt bald den Europäischen Gerichtshof. Das Münchner Landgericht gab eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg nach eingehender Prüfung an das höchste europäische Gericht weiter. Bei der Rechtsfrage handele es sich um die Auslegung von Gemeinschaftsrecht, teilte das Landgericht München am Dienstag in München mit (Az.33 O 3385/02).

Nach Ansicht der Verbraucherschützer hatte O2 die Euro-Umrechnung bei Verträgen mit Minutenpreisen und 10-Sekunden-Takt-Abrechnung zu Preiserhöhungen genutzt. Dabei beruft sich die Verbraucherzentrale auf eine EG-Verordnung, wonach Geldbeträge bei der Euro-Umrechnung umgerechnet und auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet werden können.

Summieren sich viele aufgerundete Einzelposten zu einem Gesamtbetrag, so könne es zu erheblichen Preissteigerungen kommen, argumentieren die Verbraucherschützer. Um solche Preissteigerungen zu vermeiden, schreibt die EU vor, dass nur "zu zahlende oder zu verbuchende" Beträge zu runden seien. Der Minutenpreis bei einem Telefontarif ist nach Ansicht der Verbraucherschützer also lediglich eine Rechengröße für den letztlich zu bezahlenden Preis und dürfe deshalb nicht "vorzeitig" gerundet werden. Durch die Rundung habe sich der Preis beispielsweise für ein zehnminütiges Telefongespräch von 50 Pfennig auf 59 Pfennig (0,30 Euro) erhöht, argumentierten die Verbraucherschützer.

Ein Sprecher von O2 bestritt die Vorwürfe. "Wir haben immer die Auffassung vertreten, dass nach kaufmännischen Regeln richtig gerundet worden ist." Bei einigen Tarifen seien die Preise dadurch auch abgerundet worden. Im Januar 2002 hatte die EU-Kommission O2, ehemals Viag Interkom, bescheinigt, bei der Euro-Umrechnung nicht gegen europäisches Recht verstoßen zu haben. (anw)