Europäischer Gerichtshof weist erweiterte Klage gegen EU-Einheitspatent ab

Spanien ist auch mit seiner zweiten Beschwerde gegen die Brüsseler Regeln für das EU-Einheitspatent vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Dieser hatte gegen die Übersetzungsvorgaben für Patentansprüche nichts einzuwenden.

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Europäischer Gerichtshof weist erweiterte Klage gegen EU-Einheitspatent ab

(Bild: curia.europa.eu)

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag die beiden zweiten, ausgedehnten Klagen Spaniens gegen das Gesetzespaket für ein EU-Einheitspatent abgeschmettert. Diese hatten sich auch gegen die Sprachenregeln ausgesprochen, die an die Übersetzungsvorschriften beim Europäischen Patentamt angelehnt sind. Demnach müssen Patentschriften zunächst nur auf Englisch, Französisch oder Deutsch eingereicht werden. Spanien hatte EU-Bürger, die keiner der drei Sprachen mächtig sind, dadurch diskriminiert gesehen.

Der EuGH erkannte in seinem Urteil zwar an, dass die Regeln zwischen verschiedenen Sprachen unterscheiden. Dies müsse aber zurückstehen hinter dem übergeordneten legitimen Ziel, insgesamt ein einfacheres Übersetzungssystem zu etablieren und damit vor allem kleineren und mittleren Unternehmen entgegenzukommen. Die Sprachenvorgaben erleichterten und vergünstigten generell den Zugang zum Patentsystem. Die Bestimmung sei auch verhältnismäßig und halte die nötige Balance zwischen Antragstellern und anderen wirtschaftlich Beteiligten ein. So könnten Übersetzungskosten unter gewissen Umständen etwa zurückverlangt werden.

Spanien hatte sich auch noch einmal direkt gegen das Verfahren der "verstärkten Zusammenarbeit" gewandt, auf das sich EU-Staaten 2011 geeinigt hatten, um die grundlegende Verordnung für das Einheitspatent zu verabschieden. Dazu führten die Luxemburger Richter in ihrem Beschluss anders als bei den ersten Beschwerden aus, dass die Brüsseler Vorgabe nicht selbst festlege, wie europäische Patente erteilt werden. Dies bleibe Sache des Europäischen Patentübereinkommens. Die Verordnung definiere nur die mögliche "einheitliche Wirkung" der vom EPA vergebenen gewerblichen Schutzrechte.

Mit der Ansage des EuGH ist eine der letzten großen Hürden für das Einheitspatent und den damit verknüpften gesonderten Gerichtshof aus dem Weg geräumt. Das Gesetzespaket kann nun seine Wirkung entfalten, sobald es mindestens 13 Mitgliedsstaaten einschließlich Deutschland, Frankreich und Großbritannien ratifiziert haben. (anw)