Europäischer Parlamentsausschuss fordert gesetzlichen Whistleblower-Schutz

Der Wirtschafts- und Finanzausschuss des Europäischen Parlaments fordert die EU-Kommission auf, einen Gesetzesvorschlag für den Schutz von Whistleblowern in Behörden und Unternehmen zu erarbeiten.

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Europäischer Parlamentsausschuss fordert gesetzlichen Whistleblower-Schutz
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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Mit breiter Mehrheit hat der Wirtschafts- und Finanzausschuss (ECON) des EU-Parlaments am Montag ein EU-Gesetz für Whistleblower gefordert. Er folgte damit einem Vorschlag der Grünen-Abgeordneten Molly Scott Cato aus Großbritannien. Interne Hinweisgeber hatten bei den LuxLeaks-, SwissLeaks- und Panama-Paper-Enthüllungen eine entscheidende Rolle gespielt, um Finanzbetrug und Steuerhinterziehung aufzudecken. Nach Auffassung des Ausschusses müssen die Hinweisgeber geschützt werden, da sie im öffentlichen Interesse handeln.

Der Ausschuss forderte die EU-Kommission deswegen auf, einen Vorschlag für Rechtsvorschriften zu finden, die sich nicht nur wie bisher auf da Thema Geldwäsche beziehen, sondern auf alle öffentlichen und privaten Einrichtungen. In seiner Stellungnahme verlangt der Ausschuss vergleichsweise liberale Regelungen, wie sie etwa auch das Whistleblower-Netzwerk seit zehn Jahren fordert. So sollen sich die Hinweise nicht nur auf rechtswidrige Handlungen, sondern auch auf Fehlverhalten beziehen dürfen.

Überdies soll es den Whistleblowern freistehen, ob sie zunächst nur intern am Arbeitsplatz oder auch nach außen Meldung erstatten sollen. Einige bestehende Regelungen in den europäischen Mitgliedstaaten erlauben nämlich mit Blick auf Arbeitgeberinteressen bisher nur die sanktionsfreie interne Meldung. Die Mehrheit der Christdemokraten enthielt sich deshalb auch bei der Gesamtabstimmung.

Die Whistleblower sollen nicht nachweisen müssen, dass sie in gutem Glauben gehandelt haben. Entscheidend sei, dass die Offenlegung der Informationen im öffentlichen Interesse war. Sie sollen vielmehr Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung sowie finanzieller und psychologischer Unterstützung erhalten.

Falls sie in Folge ihrer Enthüllungen Vergeltungsmaßnahmen erleiden oder ihre Existenzgrundlage verlieren, sollen sie Entschädigungen geltend machen können. Oftmals leiden auch ihre Familienangehören und Kollegen unter den Folgen der Aufdeckung, da die oftmals das Ende ihrer beruflichen Laufbahn mit sich ziehen. Die Mehrheit der Abgeordneten mit Gegenstimmen der Christdemokraten sprachen sich daher auch für die Schaffung eines EU-Fonds zum Schutz von Hinweisgebern aus.

Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der grünen Fraktion im Europäischen Parlament, sieht in dem Ausschlussbeschluss "einen Schritt nach vorne für den Schutz von Whistleblowern in Europa". Ein Whistleblower-Gesetz sei überfällig angesichts der vielen Steuer- und Finanzskandale, die nur durch Whistleblower aufgeklärt werden konnten. (mho)