EuropÀischer Parlamentsausschuss fordert gesetzlichen Whistleblower-Schutz
Der Wirtschafts- und Finanzausschuss des EuropĂ€ischen Parlaments fordert die EU-Kommission auf, einen Gesetzesvorschlag fĂŒr den Schutz von Whistleblowern in Behörden und Unternehmen zu erarbeiten.
Mit breiter Mehrheit hat der Wirtschafts- und Finanzausschuss (ECON) des EU-Parlaments am Montag [1] ein EU-Gesetz fĂŒr Whistleblower gefordert. Er folgte damit einem Vorschlag der GrĂŒnen-Abgeordneten Molly Scott Cato aus GroĂbritannien. Interne Hinweisgeber hatten bei den LuxLeaks-, SwissLeaks- und Panama-Paper-EnthĂŒllungen eine entscheidende Rolle gespielt, um Finanzbetrug und Steuerhinterziehung aufzudecken. Nach Auffassung des Ausschusses mĂŒssen die Hinweisgeber geschĂŒtzt werden, da sie im öffentlichen Interesse handeln.
Interne und externe Hinweise schĂŒtzen
Der Ausschuss forderte die EU-Kommission deswegen auf, einen Vorschlag fĂŒr Rechtsvorschriften zu finden, die sich nicht nur wie bisher auf da Thema GeldwĂ€sche beziehen, sondern auf alle öffentlichen und privaten Einrichtungen. In seiner Stellungnahme verlangt der Ausschuss vergleichsweise liberale Regelungen, wie sie etwa auch das Whistleblower-Netzwerk [2] seit zehn Jahren fordert. So sollen sich die Hinweise nicht nur auf rechtswidrige Handlungen, sondern auch auf Fehlverhalten beziehen dĂŒrfen.
Ăberdies soll es den Whistleblowern freistehen, ob sie zunĂ€chst nur intern am Arbeitsplatz oder auch nach auĂen Meldung erstatten sollen. Einige bestehende Regelungen in den europĂ€ischen Mitgliedstaaten erlauben nĂ€mlich mit Blick auf Arbeitgeberinteressen bisher nur die sanktionsfreie interne Meldung. Die Mehrheit der Christdemokraten enthielt sich deshalb auch bei der Gesamtabstimmung.
Die Whistleblower sollen nicht nachweisen mĂŒssen, dass sie in gutem Glauben gehandelt haben. Entscheidend sei, dass die Offenlegung der Informationen im öffentlichen Interesse war. Sie sollen vielmehr Zugang zu unabhĂ€ngiger Rechtsberatung sowie finanzieller und psychologischer UnterstĂŒtzung erhalten.
EntschĂ€digungsrecht fĂŒr Whistleblower
Falls sie in Folge ihrer EnthĂŒllungen VergeltungsmaĂnahmen erleiden oder ihre Existenzgrundlage verlieren, sollen sie EntschĂ€digungen geltend machen können. Oftmals leiden auch ihre Familienangehören und Kollegen unter den Folgen der Aufdeckung, da die oftmals das Ende ihrer beruflichen Laufbahn mit sich ziehen. Die Mehrheit der Abgeordneten mit Gegenstimmen der Christdemokraten sprachen sich daher auch fĂŒr die Schaffung eines EU-Fonds zum Schutz von Hinweisgebern aus.
Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der grĂŒnen Fraktion im EuropĂ€ischen Parlament, sieht in dem Ausschlussbeschluss "einen Schritt nach vorne fĂŒr den Schutz von Whistleblowern in Europa". Ein Whistleblower-Gesetz sei ĂŒberfĂ€llig angesichts der vielen Steuer- und Finanzskandale, die nur durch Whistleblower aufgeklĂ€rt werden konnten. (mho [3])
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[1] http://www.emeeting.europarl.europa.eu/committees/agenda/201709/ECON/ECON(2017)0904_1/sitt-6558875
[2] http://www.whistleblower-net.de
[3] mailto:mho@heise.de
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