Europäisches Patentamt entscheidet erneut über UMTS-Patent
Eine Beschwerdekammer des EPA hat den Widerruf eines umstrittenen Mobilfunkpatents aufgehoben und eine neue Prüfung angeordnet. Für den Patentverwerter IPCom ist das ein Erfolg.
Der Patentstreit zwischen dem Münchner Patentverwerter IPCom und den Geräteherstellern Nokia und HTC geht in eine weitere Runde. Eine Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) hat am Donnerstag der Berufung von IPCom gegen den Widerruf des strittigen Mobilfunk-Patents EP 1841268 stattgegeben und das Verfahren zur weiteren Klärung an die Einspruchsabteilung zurückgegeben. Die müsse das Patent, das zum UMTS-Standard gehört, nun erneut prüfen, erklärte ein Sprecher des EPA gegenüber heise online.
Das Patent gehört zu einer Reihe von Mobilfunkpatenten, die IPCom im Jahr 2007 vom Bosch-Konzern übernommen hatte, der maßgeblich an der Entwicklung des UMTS-Standards beteiligt war. Es beschreibt ein System der Vergabe von Zugriffsrechten auf ein Mobilfunknetz, das zum Beispiel den vorrangigen Zugang von Rettungskräften oder Notrufen regelt. Das Patent ist Gegenstand verschiedener Gerichtsverfahren, die IPCom unter anderen in Deutschland und Großbritannien gegen die Hersteller Nokia und HTC angestrengt hat.
Dabei war IPCom bisher recht erfolgreich. In Großbritannien bestätigt ein Berufungsgericht das Patent im Mai 2012 und spricht Nokia schuldig, das fragliche Patent zu verletzten. Inzwischen haben die Finnen hier klein beigegeben und warten nun auf eine Entscheidung des High Court über die genaue Höhe der zu entrichtenden Lizenzgebühren für die Nutzung der Technik, die im Sommer fallen soll. Vor deutschen Gerichten hatte IPCom Verkaufsverbote gegen Nokia und HTC erstritten; zahlreiche Verfahren laufen noch.
Doch wird das Patent von einigen Schwergewichten der Mobilfunkbranche angegriffen. Beim Europäischen Patentamt liegen Einsprüche von Apple, Ericsson, HTC, Nokia, der Telekom und Vodafone. Die Einspruchskammer des EPA hatte das Patent im April 2012 für ungültig erklärt, weil es einen zu breit formulierten Anspruch enthielt. IPCom legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein und konnte damit erreichen, dass die Nichtigkeitserklärung am Donnerstag wieder aufgehoben wurde.
Jetzt liegt der Ball wieder bei der Einspruchsabteilung des EPA, die nun noch offene Fragen zu klären hat. Dabei gehe es jetzt nur noch um die Frage, ob das im Patent beschriebene Verfahren "neu und erfinderisch" sei, erklärt ein IPCom-Sprecher. Das sei bereits von einigen Gerichten bestätigt worden; zuletzt habe das Bundespatentgericht dies für das zur Patentfamilie gehörende deutsche Patent 19910239 B4 bestätigt.
Diese Entscheidungen des Europäischen Patentamtes und des Bundespatentgerichts verbucht IPCom als Erfolg: “Diese Entscheidungen sind eine signifikante Stärkung unseres Patentportfolios in Deutschland, Großbritannien und den anderen Ländern, die vom EPA abgedeckt werden", erklärte IPCom-Geschäftsführer Bernhard Frohwitter. "Hersteller, die bisher noch keine Lizenzvereinbarungen abgeschlossen haben, können weiter darauf zählen, dass sie rasch zu einer Einigung unter fairen Bedingungen mit uns kommen können." (vbr)