Europarat: Parlamentarische Empfehlungen zu Grundrechten im Netz
In der Parlamentarischen Versammlung des Europarats sind Abgeordnete aus allen Mitgliedsländern vertreten. Die haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, von Internetdiensten Verschlüsselung als Standard zu fordern.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats fordert ihre 47 Mitgliedsstaaten dazu auf, Verschlüsselung und andere datenschutzfreundliche Technik bei Internetdiensten als Standardoption durchzusetzen. In zwei vom Kultur- und Medienausschuss vorbereiteten Entschließungen setzte sich die Versammlung, in der die Parlamente der Mitglieder vertreten sind, auch für Garantien für Grundrechte und den Internetzugang ein.
Staaten seien verpflichtet, für einen "angemessenen Schutz gegen Ausspähung, Überwachung, Profiling und das Speichern von Nutzerdaten" zu sorgen, heißt es in der Resolution zur Sicherheit der Bürger im Netz. In die Zugangsresolution wurde zuletzt noch die Klausel aufgenommen, Bagatelldelikte bei der Verletzung geistigen Eigentums rechtfertigten keine Blockade des Internetzugangs. Das geschah auf Antrag des Rechtsausschusses.
Rechtlich nicht bindend
Die Entschließungen des in Straßburg tagenden Gremiums sind nicht rechtlich, wohl aber politisch bindend, erläuterte ein Sprecher der Versammlung. Damit aus den Erklärungen durchsetzbares Recht wird, ist die Verabschiedung von Protokollen oder Konventionen durch den Ministerrat des Europarats notwendig. Der konkrete Vorschlag der Parlamentarier zur Verbesserung der Sicherheit für die Bürger empfiehlt dem Ministerrat solch ein Zusatzprotokoll zur Europaratskonvention gegen Cybercrime (Konvention 185) über "schwere Verletzungen der Grundrechte der Nutzer von Online-Diensten". Gleichzeitig fordert er, die bereits seit Jahren laufende Novellierung der Europaratskonvention zum Datenschutz (108) rasch zu Ende zu bringen.
Eine der Empfehlungen spricht allerdings auch das umstrittene Thema eines möglichen Updates zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit bei der Aufklärung von Straftaten im Netz und Beschaffung von Beweismitteln an. In seinem Bericht zur NSA-Affäre hatte das Europarlament vor einem Zusatzprotokoll über den grenzüberschreitenden Datenzugriff gewarnt (Punkt 33).
Bemerkenswert in der Debatte im Europarat war nun, wie weit die parlamentarische Versammlung der russischen Delegation entgegenkam. So konnte sich Russland etwa mit einer Klausel über die staatliche Souveränität für Softwareverbote durchsetzen, wenn diese "Grundrechte und nationale Sicherheit" gefährdet. Auch das ist vorerst erst einmal "politische Munition".
Mehr Druck in Richtung Sicherung der Grundrechte angesichts geheimdienstlicher Übergriffe ist von zwei weiteren Entschließungen zu erwarten, die derzeit vom Rechtsausschuss vorbereitet werden. Edward Snowden lässt grüßen. (mho)