Ex-Verfassungsrichter hält Online-Durchsuchungen für möglich
Dem CDU-Politiker Hans Hugo Klein zufolge ist die Durchforstung von Festplatten ohne Grundgesetzänderung machbar, während nun auch der Außenminister in den Koalitionsstreit zur Sicherheitsdebatte eingegriffen hat.
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein sieht mit den heftig umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen keinen Eingriff in den absolut geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung verbunden. Ihm leuchte nicht ein, dass die vor allem von der Union befürwortete verdeckte Durchforstung von Festplatten in Privat-PCs und von Speicherplattformen im Netz "nicht möglich sein soll", sagte der Ex-CDU-Abgeordnete der Frankfurter Rundschau. "Das scheint mir nichts anderes als das, was bei der heimlichen Telefonüberwachung geschieht. Das Internet als neue Form des Kommunizierens steht dem Telefonieren durchaus nahe." Dafür brauche man zwar "natürlich" eine richterliche Genehmigung. Aber das Grundgesetz lasse seines Erachtens auf Basis eines entsprechenden, von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bereits vorbereiteten Gesetzesentwurfs zur Novelle der Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) eine solche Maßnahme zu.
Klein argumentiert so ähnlich wie ein Gutachter im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die bereits mit Hilfe des Landtags in NRW im Rahmen des dortigen Verfassungsschutzgesetzes eine Befugnis für Staatsschützer zur Ausweitung der Netzbespitzelung geschaffen hat. In der Stellungnahme für die Befassung des Bundesverfassungsgerichts mit der gesetzlichen Regelung zu heimlichen Online-Durchsuchungen wird das Problem des Schutzes des privaten Kernbereichs mit dem Hinweis gelöst, dass der Surfer beim Eintritt in das Internet gleichsam seinen engen Kreis der Privatsphäre verlässt und damit auch die privat abgespeicherten Daten auf dem von ihm genutzten Computer mehr oder weniger zur "Sozialsphäre" gehören. Mehrere Informatik- und Rechtsprofessoren sowie Datenschützer haben sich gerade dagegen sehr skeptisch zu einer Vereinbarkeit des Konzepts von Online-Durchsuchungen mit dem privaten Kernbereich geäußert.
Eine weitere Diskussion forderte Klein auch zu weiteren Überlegungen Schäubles zur Terrorabwehr. "Es wird darüber geredet, ob man nicht den Einsatz der Bundeswehr im Innern mit militärischen Mitteln ermöglichen muss", führte der CDU-Politiker aus. "Dazu bedürfte es sicher einer Grundgesetzänderung, wie beispielsweise für den Abschuss mit Terroristen besetzter bedrohlicher Flugzeuge." Dazu müsse man zudem beweisen, dass es solcher zusätzlicher Mittel zur Verhinderung von Anschlägen bedürfe. Für erörterungswürdig hält der Verfassungsexperte auch den Vorschlag des Innenministers, Verdächtigen ähnliche wie in Großbritannien Hausarrest aufzuerlegen und ihnen für eine begrenzte Zeit die Nutzung bestimmter Kommunikationsmittel zu untersagen. Entschieden sprach sich Klein aber gegen die Gedankenspiele Schäubles rund um die gezielte Tötung von Top-Terroristen aus. Auch "eine Dauerinternierung à la Guantánamo wäre bei uns selbst bei einer Grundgesetzänderung nicht zu realisieren".
Außenminister Frank-Walter Steinmeier kritisierte derweil im Gespräch mit dem Magazin Stern die Äußerungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Schäuble in der Sicherheitsdebatte mit deutlich schärferen Worten. "Natürlich" müsse es auch Denkverbote geben. "Nicht alles, was vorstellbar ist, darf auch politisch gangbar gemacht werden. Es gelten die Grenzen des Grundgesetzes. Die lassen sich nicht überspringen wie ein Gartenzaun." Es schaffe nur Verunsicherung, "der Öffentlichkeit einen Wunschkatalog der Sicherheitsbehörden zu präsentieren und den alle paar Tage zu erweitern". Er hätte sich daher "vorstellen können, dass sich die Kanzlerin entlang der Linie äußert, die der Bundespräsident vorgezeichnet hat". Horst Köhler (CDU) hatte das "Stakkato" der Vorschläge Schäubles moniert und den Gedanken an die Tötung von Terrorverdächtigen zurückgewiesen.
Trotz der jüngsten Geiselnahme in Afghanistan hat sich Steinmeier auch gegen eine Dramatisierung der aktuellen Bedrohung Deutschlands durch den internationalen Terrorismus gewandt. "Deutschland ist nicht explizit zum neuen Ziel erklärt worden", sagte der SPD-Politiker. Bei insgesamt erhöhter Gefährdungslage gebe es nach seiner Kenntnis "keine konkreten Hinweise darauf, dass in Deutschland unmittelbar Anschläge bevorstehen". Aus Geiselnahmen und Videos von Geiselnehmern wisse man allerdings, "dass Deutschland mit im Fokus der Beobachtung durch den internationalen Terrorismus steht".
Im Internet macht zugleich eine neue Aktion gegen Schäuble mobil. Auf der Webseite "Schäuble! Wegtreten!" können Surfer den Rücktritt des Minister fordern. Diesem obliege die Aufgabe, das Grundgesetz zu schützen und Sorge zu tragen, dass den Bürgern die darin definierten Freiheitsrechte auch in der Zukunft garantiert werden können, heißt es zur Begründung. Schäuble stelle dagegen aus Angst vor islamistisch motivierten terroristischen Anschlägen "das gesamte Volk unter Generalverdacht und sucht mit dieser Rechtfertigung ein Grundrecht nach dem anderen auszuhebeln". Zudem erweise sich der Christdemokrat als "vollkommen kritik- und beratungsresistent". Fast 2000 Bürger haben bisher die Petition unterschrieben.
Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:
(Stefan Krempl) / (jk)