Externer Link erlaubt: Apple lockert Vorgaben für Netflix & Co minimal

Auf Druck von Regulierern erlaubt Apple sogenannten "Reader"-Apps das Setzen eines einzelnen externen Links zur Account-Verwaltung. Die Auflagen sind strikt.

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(Bild: chainarong06/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Apple streicht ein weiteres App-Store-Tabu von seiner Regelliste: Sogenannte "Reader"-Apps dürfen bald einen einzelnen externen Link einbauen, über den Nutzer einen Account im Browser anlegen oder verwalten können. In diese spezielle App-Kategorie fallen Apps, die Zugriff auf bereits gekaufte oder abonnierte Inhalte bieten, speziell sind das etwa Video- und Musik-Streaming-Dienste oder auch Zeitungen und Magazine.

Damit wird es für Streaming-Riesen wie Netflix erstmals möglich, Nutzern beim Öffnen der App das Erstellen eines Accounts zu erlauben. Das war in Apples App Store bislang strikt untersagt, damit App-Anbieter und Entwickler ihre Kunden nicht zu einer direkten Zahlungsmöglichkeit im Web weiterleiten und so Apples bis zu 30 Prozent reichende Provision für In-App-Käufe umgehen konnten.

Für iPhone- und iPad-Nutzer führte das bisher zur verwirrenden Situation, dass sich in manchen Apps wie etwa Netflix kein Account anlegen lässt. Auch findet sich kein Hinweis, wo und wie man einen Account einrichten kann, denn auch das ist von Apple untersagt. Netflix greift deshalb zu dem absurden Workaround in Gestalt einer Telefon-Hotline, die bei Anruf erläutert, wie sich im Browser ein Netflix-Konto anlegen lässt. Erst im Anschluss ist das Einloggen in der App mit den Zugangsdaten möglich.

Für die externen Links gelten strikte Vorgaben, wie Apple mitteilte. Entwickler müssen die Erlaubnis zum Setzen des Links erst bei Apple beantragen und die URL mitsamt der App zur Prüfung bei Apple einreichen. Verlinkt werden darf nur eine einzelne Ziel-URL, die zudem keine Parameter aufweisen darf und direkt zum Ziel führen muss.

Achtung, Sie haben einen Link angeklickt! Apple setzt einen obligatorischen Warnhinweis voraus.

(Bild: Apple)

Geöffnet wird der Link im Browser und nicht in einer In-App-Webansicht. Die Reader-Apps, die einen Link setzen wollen, dürfen Apples In-App-Kaufschnittstelle zudem nicht verwenden, sie können also keine Inhalte direkt in der App verkaufen. Beim Öffnen des Links wird außerdem ein langer Warndialog zwischengeschaltet, der Nutzer darüber informiert, dass Apple nicht für Sicherheit und Datenschutz externer Transaktionen verantwortlich ist.

Die kleine aber gewichtige Änderung geht auf eine Einigung zwischen Apple und der japanischen Handelskommission JTFC zurück, sie wurde also nicht einfach freiwillig vorgenommen, um das App-Erlebnis für Entwickler und Nutzer zu verbessern. Apple kämpft in zahlreichen Ländern gegen Gesetzesvorhaben und Prüfungen von Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden, die den App Store weiter öffnen wollen.

(lbe)