FCC befreit VoIP-Dienstleister von bundesstaatlicher Regulation

Die US-amerikanische Regulierungsbehörde will die Aufsicht über IP-Telefonie-Dienstleister im Land nicht mehr den Bundesstaaten überlassen.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die US-amerikanische Regulierungsbehörde FCC (Federal Communications Commission) hat die Erwartungen, dass am heutigen Dienstag zahlreiche Grundsatzentscheidungen zur IP-Telefonie fallen würden, nur teilweise erfüllt. Zwar gab die Behörde im Rahmen der monatlichen Mitgliederversammlung bekannt, dass sie einem Antrag der Start-Up-Firma Vonage Holdings zugestimmt hat, VoIP-Dienste künftig von lokalen regulatorischen Maßnahmen, wie sie bei klassischen Telefongesellschaften üblich sind, auszunehmen, doch bleiben wichtige Fragen weiterhin offen.

Das im US-Bundesstaat New Jersey beheimatete Unternehmen Vonage hatte sich im Frühjahr an die FCC gewandt, nachdem die Minnesota Public Utilities Commission den VoIP-Dienst DigitalVoice als normale Telefonie-Dienstleistung eingestuft hatte. Vonage wurde aufgefordert, eine Vollmacht für das Betreiben des Dienstes vorzuweisen. Zudem sollte das Unternehmen den gleichen Regeln und Standards unterliegen wie herkömmliche Telefongesellschaften im Land und beispielsweise die 911-Notrufanforderungen erfüllen.

Die FCC stellte aber fest, dass VoIP-Dienste wie DigitalVoice sich nicht einfach in "Intrastate"- und "Interstate"-Komponenten aufteilen lassen. Vielmehr könnten DigitalVoice-Kunden den Dienst über eine Breitbandverbindung praktisch überall nutzen, da sich die Telefonummer mitnehmen lässt. Allein schon aus diesem Grund müssten bei VoIP-Diensten bundesbehördliche Anordnungen über lokalen Bestimmungen stehen. Zudem widersprächen die Regulierungsanordnungen der Minnesota Commission der De-Regulationsstrategie der FCC. Sich widersprechende VoIP-Richtlinien einzelner Bundesstaaten würden den Durchbruch der IP-Telefonie ebenso untergraben wie die Verbreitung anderer interaktiver Internet-Dienste, stellte die FCC fest.

VoIP-Dienste von TV-Kabel-Anbietern sollen künftig ebenfalls prinzipiell von regionalen Regulierungen ausgenommen werden, doch könnte sich hier als Crux erweisen, dass diese anders als Vonage nicht vorrangig das öffentliche Internet, sondern eigene ausgedehnte Kabelnetze für das Verschicken von VoIP-Paketen nutzen. Unbeantwortet blieb die Frage, ob VoIP-Anbieter künftig generell als Telekommunikations- oder als Informationsdienstleister nach dem Communication Act eingestuft werden. Diese Frage soll in einem späteren Verfahren geklärt werden. (pmz)