FDP will Informationsfreiheitsgesetz im Bundesrat durchboxen

Die Union lehnt das rotgrüne Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das den Bürgern Akteneinsicht bei Bundesbehörden garantiert, strikt ab. FDP-Politiker einigten sich per Telefon auf Gegenmaßnahmen.

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Von
  • Michael Kurzidim

Die Union lehnt das rot-grüne Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das den Bürgern Akteneinsicht bei Bundesbehörden garantiert, strikt ab und will es deshalb an den Vermittlungsausschuss überweisen. Die Paragrafen 3 und 4 des insgesamt 15 Paragrafen umfassenden Gesetzentwurfes regeln den Schutz besonderer öffentlicher Belange, die Paragrafen 5 und 6 unter anderem den Schutz personenbezogener Daten.

Schon jetzt kennt das Gesetz jedoch bereits so viele Ausnahmen, dass jede behördliche Ablehnung, Informationszugang zu gewähren, beliebig begründet werden könne, bemängelte Rechtsanwalt Falk Peters von der European Society for eGovermnent (ESG). Ein Anspruch auf Informationszugang besteht zum Beispiel nicht, wenn das Bekanntwerden der Information sich nachteilig auf die internationalen Beziehungen, die Belange der inneren und äußeren Sicherheit, auf ein laufendes Gerichtsverfahren oder die fiskalischen Interessen des Bundes auswirken könnte. Den Politikern der Union scheinen diese Beschränkungen noch nicht weit genug zu gehen.

Die fünf stellvertretenden Ministerpräsidenten der von den Liberalen mitregierten Bundesländer beschlossen auf einer Telefonkonferenz, das IFG zu retten, schreibt das Nachrichtenmagazin Spiegel. Am vorigen Donnerstag einigte man sich auf Gegenmaßnahmen, die die Blockade der Union aushebeln sollen. Enthielten sich bei der Abstimmung am 6. Juli im Bundesrat wenigstens zwei schwarz-gelb regierte Länder, könnte das IFG noch vor der geplanten Bundestagswahl im September in Kraft treten. (ku)