FOSDEM: Die Oracle-v.-Google-Entscheidung hält die Community in Atem

Was passiert, wenn Oracle seinen Android-Prozess gegen Google gewinnt? Auf der FOSDEM-Konferenz versuchen Anwälte, diese Frage zu beantworten.

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FOSDEM: Die Oracle-v.-Google-Entscheidung hält die Community in Atem

Anwalt und Lizenz-Experte Van Lindberg legte in seinem FOSDEM-Vortrag penibel die Argumente beider Seiten dar.

(Bild: Fabian A. Scherschel)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Fabian A. Scherschel
Inhaltsverzeichnis

Bis Juni wird das oberste Gericht der USA entscheiden, ob Google bei der Re-Implementierung der Java-APIs für Android das Copyright von Oracle verletzt hat – so erwarten es jedenfalls Lizenzrechts-Experten auf der Open-Source-Konferenz FOSDEM in Brüssel. In seinem Vortrag gab der selbsternannte "Lizenz-Nerd" und Anwalt Van Lindberg einen Überblick über die Positionen der beiden Riesenkonzerne und versuchte abzuschätzen was passiert, wenn Oracle gewinnt. Lindberg hatte in der Open-Source-Gemeinde zuletzt durch Verfassen der umstrittenen Cryptographic Autonomy License (CAL) für Aufregung gesorgt.

Open-Source-Konferenz FOSDEM 2020

Der Ausgang des Prozesses "Google v. Oracle" vor dem Supreme Court in den USA wird von vielen Software-Entwicklern mit Spannung verfolgt. In dem Prozess geht es um die Frage, ob die reine Nutzung von Programmschnittstellen (APIs) unter das US-Copyright fällt. Das Supreme Court ist die endgültige Instanz für diese Entscheidung, die auch weitreichenden Einfluss auf andere Rechtssysteme, nicht zuletzt hierzulande, haben wird.

In dem Streit zwischen den beiden Firmen geht es um die Verwendung von Java in Googles Betriebssystem Android. Oracle hatte Java im Jahr 2010 zusammen mit der Übernahme von Sun Microsystems erworben. Die Firma, die Android entwickelt hatte und dann von Google gekauft worden war, hatte bei der Entwicklung des Betriebssystems allerdings keine Sun-Technologie verwendet, sondern eine eigene Version der Bibliotheken der Java Standard Edition ohne Suns Java-Code entwickelt. Nun versucht Oracle seit 2010 Lizenzgebühren für Googles Android-Geräte einzuklagen und ist nach Auseinandersetzungen vor den verschiedensten Gerichten nun schließlich vor dem Supreme Court gelandet.

Dabei geht es um zwei zentrale Fragen: ob Oracle ein Urheberrecht auf APIs beanspruchen und für deren Nutzung Lizenzgebühren verlangen kann und um die Frage, ob Googles Vorgehen nicht doch durch Fair Use gerechtfertigt war. Bei Fair Use handelt es sich um eine für das US-amerikanische Recht typische Ausnahme vom Copyright, welche die Interessen eines Urhebers gegen die der Allgemeinheit abwägen soll. Es geht also darum, ob Programmierschnittstellen wie die von Java grundsätzlich unter das Urheberrecht fallen und wenn ja, ob Googles Vorgehen trotzdem unter der Fair-Use-Doktrin nach amerikanischem Recht erlaubt ist.

Was passiert, wenn Google den Prozess gewinnt, ist der Status Quo, unter dem die meisten Open-Source-Entwickler momentan operieren: Sie gehen in der Regel davon aus, dass APIs im Sinne der Interoperabilität vom Urheberrecht ausgenommen sind und frei in neue Software übernommen werden können, die mit der Originalsoftware interagiert. Lindberg versuchte in seinem Vortrag allerdings auch darauf einzugehen, was ist, wenn Oracle gewinnt. Seiner Meinung nach hat Oracle auch durchaus schlagkräftige Argumente, vor allem was die eigentliche Frage des Urheberrechts betrifft.

In diesem Fall müssten alle Entwickler von Software jede API ihrer Programme mit kritischem Auge betrachten. Denn dabei würde es sich ab sofort um einen wichtigen Faktor zur Lizenzkontrolle handeln. Laut Lindberg würde eine solche Entscheidung des Gerichtes zu einer weiteren Abgrenzung von Copyleft-Lizenzen wie der GPL zu liberaleren Lizenzen wie etwa den BSD-Lizenzen führen. Im Rahmen von Copyleft-Lizenzen würden dann Fragen zu der Interaktion zwischen freier und proprietärer Software (etwa zwischen dem Linux-Kernel und proprietären Treibern) auf einmal viel dringlicher. Manche Experten bezweifeln sogar, dass entsprechende Kombinationen nach einem solchen Urteil noch praktikabel wären. Auch hinter Cloud-Software und Web-APIs stünde plötzlich ein großes Fragezeichen, da Entwickler auf diesen Gebieten besonders von fast unbeschränkter Interoperabilität ausgehen würden.

Google argumentiert, dass APIs nicht unter das Urheberrecht fallen dürfen, da sonst die Interoperabilität von Software im Allgemeinen schwer bedroht wäre. Befürworter von Oracles Position halten dagegen, dass der Akt der Erschaffung von API-Definitionen an sich genauso viel Kreativität erfordere wie andere Prozesse des Programmierens. Ergo müssen auch API-Definitionen wie andere Ergebnisse des Programmierens unters Copyright fallen. Lindberg weist darauf hin, dass auch Open-Source-Freunde nicht zu erpicht darauf sein könnten, diese Grundsätze des Urheberrechts zu sehr aufzuweichen, da mit der auf dieser Art definierten Grenze zur Urheberschaft auch sämtliche Open-Source-Lizenzen stehen oder fallen.

Lindbergs Vortrag vermittelte den Eindruck, dass selbst eingefleischte Experten für Software- und Lizenzrecht keinerlei Wetten auf den Ausgang dieses Verfahrens abgeben wollen. Obwohl bisher nur Amicus Curiae (nach US-Recht Stellungnahmen von unbeteiligten Parteien in einem Rechtsstreit) vorliegen, die Googles Seite des Verfahrens unterstützen, erwarten Lindberg und seine Kollegen ebenso viele und einflussreiche Stellungnahmen auf Oracles Seite. Und auch die Prozessparteien präsentierten in dem Verfahren bisher schlagkräftige Argumente, die das Gericht überzeugen könnten.

Laut Lindberg spricht für eine Entscheidung in Googles Sinne, dass die vorangegangene Instanz (US Court of Appeals for the Federal Circuit) für Oracle entschieden hatte. In der Regel, so Lindberg, nimmt das Supreme Court eher selten Fälle an, die es bestätigen will. Dagegen spricht allerdings, dass das Supreme Court den Fall im Jahr 2014 zuerst ablehnte, nachdem Google beim Kernpunkt zum Copyright verloren hatte. Das war allerdings vor einer zweiten Prozessrunde, in der es dann hauptsächlich um die Fair-Use-Frage ging.

Trotz des ungewissen Ausgangs des Prozesses sagte Lindberg, stelle er bereits in einigen Vertragstexten Passagen fest, die so geschrieben seien, als wenn Oracle den Prozess bereits gewonnen hätte. Seiner Meinung nach stellen sich somit die ersten Software-Firmen auf eine Welt ein, in der Oracle Recht behält und in der Programmierschnittstellen vom Urheberrecht geschützt werden. (fab)