Facebook stellt US-Wettbewerbsklage als unzulässig dar

Die FTC wirft Facebook wettbewerbswidriges Verhalten vor und hat geklagt. Facebook möchte den Prozess lieber vermeiden.

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Figur der Justitia, dahinter unscharf der Facebook-Schriftzug

(Bild: Cryptographer/Shutterstock.com)

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Facebook muss sich vor einem US-Bundesgericht gegen den Vorwurf der Wettbewerbsbehinderung wehren. Im Dezember haben die US-Handelsaufsicht FTC und fast alle US-Staaten die Klage eingereicht. Am Mittwoch hat Facebook den üblichen Antrag auf Abweisung der Klage eingebracht. So versucht das Unternehmen, das Gerichtsverfahren schon im Keim zu ersticken. Im Falle einer Niederlage vor Gericht droht vielleicht sogar die Abspaltung Instagrams und WhatsApps.

Die FTC habe den Markt, in dem Facebook aktiv sei, zu vage umrissen, argumentiert der Datenkonzern. Außerdem dürfe die Behörde nur aktuellen Rechtsverletzungen entgegentreten. Ihre eigenen früheren Entscheidungen über ein Gerichtsverfahren zu korrigieren sei der FTC nicht gestattet. Die Wettbewerbsbehörde hatte seinerzeit die Übernahmen Instagrams und WhatsApps zugelassen. Zudem meint Facebook, die Bundesstaaten dürften nicht klagen; weil sie gar nicht behauptet haben, durch Facebooks Verhalten geschädigt worden zu sei.

Die Klage der US-Handelsaufsicht stellt Facebook als Monopol im US-Markt für persönliche soziale Netzwerke dar. Dieses Monopol erhalte sich Facebook nicht durch bessere Leistungen im Wettbewerb, sondern durch rechtswidrige Übernahmen sowie Aufstellung eigener Regeln. Die Klageschrift stützt sich vor allem auf interne E-Mails und Mitteilungen Mark Zuckerbergs, anderer Facebook-Manager sowie einfacher Mitarbeiter.

Mehrere Zitate legen nahe, dass Facebook Instagram und WhatsApp als existenzielle Bedrohungen wahrgenommen und deswegen gekauft hat. "Es ist besser zu kaufen als zu konkurrieren", zitiert die FTC aus einem E-Mail Zuckerbergs aus dem Jahr 2008. Im Februar 2012 empfand der Milliardär Instagram als "wirklich furchteinflößend", weshalb Facebook womöglich "viel Geld" für Instagram zahlen solle.

Bereits im April des Jahres überraschte Facebook mit dem Coup der Instagram-Übernahme für eine Milliarde Dollar. 19 Milliarden Dollar gingen im Februar 2014 über den Ladentisch, als Facebook WhatsApp kaufte. Zudem soll Facebook vergeblich versucht haben, Twitter und Snapchat zu erwerben.

Die zweite Vorwurfsgruppe der FTC bezieht sich auf die Facebook Platform für Apps Dritter sowie bestimmte wichtige Programmierschnittstellen (API). Deren Nutzung wurde ab 2011 an immer mehr Einschränkungen geknüpft – offenbar mit dem Ziel, Mitbewerbern wie Google+ und unabhängigen Apps das Wasser abzugraben. Erst als ein britischer Abgeordneter 2018 daran ging, Dokumente über Facebooks Vorgehen zu veröffentlichen, lockerte das Unternehmen die Regeln wieder.

Die Klage heißt Federal Trade Commission v. Facebook und ist am US-Bundesbezirksgericht für den District of Columbia unter dem Az. 1:20-cv-03590 anhängig.

(ds)