Fahrerrechte missachtet: Uber soll 10 Millionen Euro DSGVO-Strafe zahlen
(Bild: MOZCO Mateusz Szymanski/Shutterstock.com)
Die niederlĂ€ndische Datenschutzbehörde hat ein millionenschweres BuĂgeld gegen Uber verhĂ€ngt, weil der Konzern Fahrern nicht angemessen Auskunft erteilt hat.
Uber hat die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO [1]) verankerten allgemeinen Auskunftsrechte bei seinen Fahrern nicht hinreichend beachtet. Zu diesem Schluss ist die niederlĂ€ndische Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (AP) gekommen und hat den Fahrdienstleister mit einem BuĂgeld in Höhe von 10 Millionen Euro belegt.
Der US-Konzern, der seinen europĂ€ischen Hauptsitz in den Niederlanden hat, hat den Kontrolleuren zufolge nicht ausreichend transparent gemacht, wie lange er Daten europĂ€ischer Fahrer aufbewahrt und in welche DrittlĂ€nder diese ĂŒbermittelt werden. Uber habe es den Fahrern ferner schwergemacht, ihre Datenschutzrechte wahrzunehmen, heiĂt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 11. Dezember [2].
Gut versteckt
Weiter stellt die AP fest, dass Uber es den Fahrern unnötig erschwert habe, einen Antrag auf Einsicht oder Herausgabe ihrer Daten zu stellen. Zwar habe es in der App ein digitales Formular gegeben, mit dem Chauffeure Zugang beantragen konnten, dieses sei aber "in allen Arten von MenĂŒs" versteckt gewesen. Fanden die Fahrer den MenĂŒpunkt trotzdem, habe Uber die angeforderten Daten nicht in einem leicht zugĂ€nglichen Format bereitgestellt.
Laut AP hat Uber den Mitarbeitern eine Datei ĂŒbermittelt, in der die personenbezogenen Angaben "nicht immer strukturiert und daher schwer zu interpretieren waren". Antragsteller erhielten Informationen ĂŒber die Verarbeitung, der sie unterliegen, zudem nur in englischer Sprache. Das Unternehmen habe in seinen Datenschutzbestimmungen auch nicht ausreichend angegeben, wie lange es Fahrerdaten speichert.
Bei der Festsetzung der Höhe der Sanktion berĂŒcksichtigte die AP nach eigenen Angaben die GröĂe des Unternehmens sowie die Schwere der VerstöĂe. Zum Zeitpunkt der Beschwerde waren in Europa rund 120.000 Fahrer fĂŒr die Plattform aktiv. Uber habe "eine hohe Hemmschwelle gesetzt, wenn Fahrer ihr Recht auf PrivatsphĂ€re wahrnehmen wollten", erklĂ€rte der AP-Vorsitzende Aleid Wolfsen [3]. "Das ist nicht erlaubt."
Uber legt Berufung ein
Uber hat mittlerweile gegen die Entscheidung Berufung eingelegt und muss die Strafe so bis zu einem endgĂŒltigen Beschluss zunĂ€chst nicht zahlen. Die Aufsichtsbehörde erkannte an, dass der Konzern inzwischen MaĂnahmen ergriffen habe, um den Auskunftsrechten der Fahrer besser nachzukommen.
Auslöser war eine Sammelbeschwerde der Menschenrechtsorganisation La Ligue des Droits de lâHomme, die ĂŒber 170 Uber-Fahrer vertritt, bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL. Die CNIL leitete den Fall an die hauptsĂ€chlich zustĂ€ndige AP weiter.
(vbr [5])
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