Fahrerrechte missachtet: Uber soll 10 Millionen Euro DSGVO-Strafe zahlen

Die niederländische Datenschutzbehörde hat ein millionenschweres Bußgeld gegen Uber verhängt, weil der Konzern Fahrern nicht angemessen Auskunft erteilt hat.

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Uber-Schriftzug an der vorderen Passagiertür eines schwarzen Pkw

(Bild: MOZCO Mateusz Szymanski/Shutterstock.com)

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Uber hat die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankerten allgemeinen Auskunftsrechte bei seinen Fahrern nicht hinreichend beachtet. Zu diesem Schluss ist die niederländische Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (AP) gekommen und hat den Fahrdienstleister mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Millionen Euro belegt.

Der US-Konzern, der seinen europäischen Hauptsitz in den Niederlanden hat, hat den Kontrolleuren zufolge nicht ausreichend transparent gemacht, wie lange er Daten europäischer Fahrer aufbewahrt und in welche Drittländer diese übermittelt werden. Uber habe es den Fahrern ferner schwergemacht, ihre Datenschutzrechte wahrzunehmen, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 11. Dezember.

Weiter stellt die AP fest, dass Uber es den Fahrern unnötig erschwert habe, einen Antrag auf Einsicht oder Herausgabe ihrer Daten zu stellen. Zwar habe es in der App ein digitales Formular gegeben, mit dem Chauffeure Zugang beantragen konnten, dieses sei aber "in allen Arten von Menüs" versteckt gewesen. Fanden die Fahrer den Menüpunkt trotzdem, habe Uber die angeforderten Daten nicht in einem leicht zugänglichen Format bereitgestellt.

Laut AP hat Uber den Mitarbeitern eine Datei übermittelt, in der die personenbezogenen Angaben "nicht immer strukturiert und daher schwer zu interpretieren waren". Antragsteller erhielten Informationen über die Verarbeitung, der sie unterliegen, zudem nur in englischer Sprache. Das Unternehmen habe in seinen Datenschutzbestimmungen auch nicht ausreichend angegeben, wie lange es Fahrerdaten speichert.

Bei der Festsetzung der Höhe der Sanktion berücksichtigte die AP nach eigenen Angaben die Größe des Unternehmens sowie die Schwere der Verstöße. Zum Zeitpunkt der Beschwerde waren in Europa rund 120.000 Fahrer für die Plattform aktiv. Uber habe "eine hohe Hemmschwelle gesetzt, wenn Fahrer ihr Recht auf Privatsphäre wahrnehmen wollten", erklärte der AP-Vorsitzende Aleid Wolfsen. "Das ist nicht erlaubt."

Uber hat mittlerweile gegen die Entscheidung Berufung eingelegt und muss die Strafe so bis zu einem endgültigen Beschluss zunächst nicht zahlen. Die Aufsichtsbehörde erkannte an, dass der Konzern inzwischen Maßnahmen ergriffen habe, um den Auskunftsrechten der Fahrer besser nachzukommen.

Auslöser war eine Sammelbeschwerde der Menschenrechtsorganisation La Ligue des Droits de l’Homme, die über 170 Uber-Fahrer vertritt, bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL. Die CNIL leitete den Fall an die hauptsächlich zuständige AP weiter.

(vbr)