"Fehler 53": Anwälte erwägen Sammelklage gegen Apple

Wer sich seinen Touch-ID-Sensor von einem nicht autorisierten Betrieb austauschen lässt, kann sein iPhone möglicherweise nicht mehr verwenden. In den USA könnte dagegen nun geklagt werden.

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"Fehler 53": Anwälte erwägen Sammelklage gegen Apple

(Bild: Apple)

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Die Diskussion um den "Fehler 53" bei iPhone und iPad könnte für Apple in den USA nun ein juristisches Nachspiel haben. Wie der Guardian meldet, bereitet die Anwaltsfirma PCVA aus Seattle ein Vorgehen gegen den iPhone-Produzenten vor. Aktuell sucht die Firma "für eine potenzielle Sammelklage" über ihre Website Betroffene, die unter dem Problem leiden.

"Fehler 53" ist laut Apple eine Sicherheitsmaßnahme, die verhindern soll, dass Unberechtigte an Inhalte eines iOS-Geräts mit Touch-ID-Sensor gelangen können. Die Meldung werde angezeigt, wenn der Home-Button mit Touch-ID-Fingerabdruckscanner von einem "nicht autorisierten Dritt-Anbieter" repariert wird, Auch die Reparatur umliegender Komponenten, beispielsweise des Displays, könne den Fehler 53 auslösen, erklärte der Hersteller gegenüber dem Guardian.

Grund dafür ist, dass der Fingerabdrucksensor mit der sogenannte Secure Enclave gekoppelt ist, die die Fingerabdruckdaten des Nutzers schützt. Ein durch einen unautorisierten Anbieter ausgetauschter Touch-ID-Sensor passt aber nicht mehr zur jeweiligen Secure Enclave, weshalb das iPhone die Freigabe verweigert. "Fehler 53" tritt normalerweise nach einem Update auf eine neue Betriebssystemversion auf – etwa über iTunes oder durch die Wiederherstellungsfunktion.

PCVA schreibt in seinem Aufruf, man wolle beweisen, dass Apples Politik "verschiedenen Verbraucherschutzgesetze in den Vereinigten Staaten" widerspreche. Das aktuelle Verhalten sei ungefähr so, als wenn man ein Auto in einer externen Werkstatt reparieren lasse und es dann später nicht mehr starte, weil man nicht die offizielle Werkstatt verwendet habe. "Die haben Ihr Auto lahmgelegt, weil Sie versucht haben, es selbst zu reparieren." Das sei "falsch", so PCVA. Ob es tatsächlich zu einer "Fehler 53"-Sammelklage kommt, ist noch unklar. In den USA sind diese aber – auch gegen Apple – keine Seltenheit. (bsc)