Fernsehen per Stream: Antennenvermieter Aereo ist offline

Nachdem der US Supreme Court gegen Aereo entschieden hat, ging der TV-Streaming-Dienst am Wochenende offline. Die Kunden bekommen Geld zurück.

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TV-Streaming per Antennen-Vermietung: Ausschnitt aus einer Phalanx tausender Mini-Antennen, wie sie Aereo beispielsweise in Brooklyn betreibt und weitervermietet

(Bild: Aereo)

Aereo ist seit Samstag offline. Die "temporäre Pause" ist eine Reaktion auf die Entscheidung des US Supreme Court vom Mittwoch. Auch zuvor im Online-Videorecorder abgelegte TV-Aufnahmen sind nicht mehr zugänglich. Die Kunden wurden nur kurz vor der Abschaltung per E-Mail informiert. Das Unternehmen kündigt darin an, die jeweils letzte bezahlte Monatsgebühr rückzuerstatten.

"Das Frequenzspektrum, das die TV-Sender nutzen um ihr Programm zu übertragen, gehört der amerikanischen Öffentlichkeit", schreibt Aereo-Chef Chet Kanojia an seine Kunden, "Und wir glauben, Sie sollten das Recht haben, auf das Liveprogramm zuzugreifen, egal, ob ihre Antenne auf ihrem Dach, auf ihren Fernseher oder in der Cloud steht." Anschließend bedankt er sich für erfahrene Unterstützung. "Bleiben Sie laut […] unsere Reise ist noch lange nicht zu Ende."

Anders als die erste und zweite Instanz ist das höchste US-Gericht zu der Ansicht gelangt, dass Aereo das US Copyright verletzt. Dann hat es den Fall zu weiteren Behandlung an die erste Instanz zurückverwiesen. Für sechs der neun Richter des Supreme Court ist Aereo wie Kabel-TV und soll daher auch unter die gleichen Copyright-Bestimmungen fallen.

Insbesondere handle es sich bei dem Dienst um die öffentliche Weiterübertragung urheberrechtlich geschützter Aufführungen. Dass jeder Kunde nur seine eigenen Aufzeichnungen zu sehen bekommt, tut der "Öffentlichkeit" laut Supreme Court keinen Abbruch. Genau dieses Argument hatten andere Clouddienste gefürchtet.

Auch sie übertragen bisweilen die gleichen Inhalte aus unterschiedlichen Accounts zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedliche Kunden. Daher unterstützten sie Aereo vor Gericht. Unter anderem standen auch die kleineren TV-Senderbetreiber, die kleineren Kabelnetzbetreiber und Verbraucherschützer Aereo bei. Vergebens. Sechs der neun Richter des Supreme Court können die Bedenken der Cloud-Branche nicht nachvollziehen. Die Richter wollen sich damit im Detail aber erst befassen, wenn sie einen konkreten Fall zur Entscheidung annehmen.

Der Fall heißt American Broadcasting v. Aereo (S. Ct. Docket-No. 13-461). (ds)