"Fernseher für eine Mark" abgemahnt

Gleich drei Abmahnungen kassierten Ares und ProMarkt, die den Kunden mit einem "Fernseher für eine Mark" einen Stromvertrag mit zweijähriger Laufzeit schmackhaft machen wollten.

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Von
  • Angela Meyer

Die Lockangebote der neuen Stromanbieter haben die Wettbewerbshüter auf den Plan gerufen. Gleich drei Abmahnungen kassierten Ares und ProMarkt, die den Kunden mit einem "Fernseher für eine Mark" einen Stromvertrag mit zweijähriger Laufzeit schmackhaft machen wollten. Dieses "übertriebene Anlocken" sei wettbewerbsrechtlich unzulässig, lautete in allen drei Fällen die Begründung.

Direkt an Ares ging jetzt die Abmahnung vom Verbraucherschutzverein. Ein ähnliches Angebot von Vossnet – freier Internetzugang bei Abschluss eines Stromliefervertrages – prüft der Verein zurzeit. Bereits vor einer Woche ist dem ProMarkt im Raum Mannheim die fast kostenlose Fernseherbeigabe vom dortigen Landgericht untersagt worden. Das Gericht folgte mit seiner einstweiligen Verfügung einem Antrag des örtlichen Stromlieferanten MVV Energie Mannheim. Auf dem gleichen Weg ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs: Nach einer erfolglosen Abmahnung bereiten sie gerade gerichtliche Schritte gegen den ProMarkt in München vor, erklärte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Hans-Frieder Schönheit.

Ares hält sich bei diesem Thema zurzeit bedeckt. "Die Anwälte prüfen noch, wie Ares in Zukunft mit solchen Bundle-Angeboten umgeht", erklärte die von Ares beauftragte PR-Agentur auf Nachfrage. Für die Kunden ist der Streit bereits entschieden. Den Fernseher als Zugabe gibt es nicht mehr. Laut Ares sollte das Angebot sowieso in dieser Woche auslaufen. (anm)