Fernwärme: Bundestag beschließt Gesetz für kommunale Wärmeplanung

Kommunen müssen demnächst ihre Pläne für Wärmenetze vorlegen, wurde nun im Bundestag beschlossen. Das Gesetz ist verflochten mit dem Heizungsgesetz.

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Heater,Thermostate

(Bild: alterfalter/Shutterstock.com)

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Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze angenommen. Es tritt ab dem 1. Januar in Kraft und verpflichtet die Bundesländer, auf ihrem Gebiet eine Wärmeplanung durchzuführen.

Bis 2030 soll die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden. Den Betreibern bestehender Wärmenetze wird vorgegeben, diese bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme zu speisen, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde. Für neue Wärmenetze wird ein entsprechender Anteil von 65 Prozent verlangt.

Das Gesetz ergänzt die im September vom Bundestag beschlossene Reform des Gebäudeenergiegesetzes – auch Heizungsgesetz genannt –, laut der neu einzubauende Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dafür kommen laut Gesetz Wärmepumpen oder Wärmepumpen-Hybridheizungen, Stromdirektheizungen, solarthermische Anlagen oder der Anschluss an ein Wärmenetz infrage.

Die Vorgabe von 65 Prozent gilt für Bestandsbauten erst dann, wenn die Kommunen ihre Pläne zu ihrer Wärmeplanung vorgelegt haben, spätestens Mitte 2026 in großen beziehungsweise Mitte 2028 in kleinen Kommunen, wie es die nun beschlossene Verpflichtung zur Wärmeplanung vorsieht. Insgesamt strebt die Bundesregierung mit dem Gesetz an, die Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme treibhausgasneutral zu machen, damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 erreicht werden können.

Die Bürger erhielten nun Klarheit für ihre Entscheidung zur Wärmeversorgung der eigenen vier Wände, sagte der SPD-Bundestagsbgeordnete Bernhard Daldrup in der Aussprache zu dem Gesetzesvorhaben. Planungssicherheit hob auch Julia Verlinden von den Grünen hervor. Jan-Marco Luczak von der CDU kritisierte, dass das Heizungsgesetz vor der Wärmeplanung durch den Bundestag gebracht worden sei. Es blieben gesetzliche Unklarheiten, zudem seien die Fristen für die Kommunen zu kurz. Der Linke Ralph Lenkert wies auf die Geldknappheit der Kommunen hin. Der FDP-Abgeordnete Daniel Föst erwiderte, das Heizungsgesetz gelte für Bestandsbauten erst, wenn die Wärmeplanung vorliege.

(anw)