Fernwärme: Verbraucherschützer finden große Preisunterschiede

Weil es für Verbraucher sonst kaum möglich sei, vergleicht der vzbv selbst Preise Fernwärme. Dabei stellt er regional große Unterschiede fest.

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Bild von einem Heizungsregler

(Bild: alterfalter/Shutterstock.com)

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Fernwärme hat im Energiekonzept der Bundesregierung einen hohen Stellenwert. Umso wichtiger sei es für die Verbraucher, hier Preise vergleichen zu können, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) – doch das sei kaum möglich, es gebe kaum Vergleichsmöglichkeiten. Daher beobachten die Verbraucherschützer seit Januar 2023 den Fernwärmemarkt.

Dabei hat sich ergeben, dass sich die Preise für Fernwärme in den verschiedenen deutschen Regionen deutlich unterscheiden. Für die Erkenntnis hat der vzbv Preisdaten aus 31 Fernwärmenetzen ermittelt. Demnach zahlten private Haushalte mit Einfamilienhaus beispielsweise im größten Wärmenetz in Köln im dritten Quartal dieses Jahres 27 Cent pro wWh, im größten Netz in Halle (Saale) 12 Cent.

Wie sich die Preise im Fernwärmemarkt bilden, ist für Verbraucher schwer nachvollziehbar, meint der vzbv. Zudem sei es den Kunden nicht möglich, den Versorger zu wechseln, wenn sie unzufrieden mit den Preisen oder dem Service ihres Anbieters sind. Daher sei es wichtig, das Angebot eines Fernwärme-Versorgers einschätzen zu können, bevor sich ein Verbraucher für einen Liefervertrag entscheidet.

Die Preise seien nicht nur regional unterschiedlich, sie können sich auch regional unterschiedlich entwickeln, teilte der vzbv weiter mit. Beispielsweise fiel der effektive Preis pro kWh in einem typischen Einfamilienhaus in einem Erfurter Fernwärmenetz von 36 Cent im ersten Quartal auf 20 Cent im dritten Quartal 2023. In einem Hannoverschen Netz stieg hingegen der effektive Preis pro kWh während des gleichen Zeitraums von 13 auf 19 Cent.

"Gerade in urbanen Gebieten gilt Fernwärme als wichtiger Baustein für die Wärmewende", betont vzbv-Vorständin Ramona Pop. In der Tat ist diese ein Bestandteil des im September 2023 reformierten Gebäudeenergiegesetzes. Demnach müssen neu einzubauende Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Auch infrage kommt der Anschluss an ein Wärmenetz. Hierfür wiederum müssen die Kommunen Wärmeplanungen erstellen, wie es ein vor kurzem im Bundestag beschlossenes Gesetz vorsieht.

Die Fernwärme könne aber verbraucherfeindlich werden und wenig Akzeptanz erfahren, meint der vzbv, dafür könnten lange Vertragslaufzeiten, fehlender Wettbewerb und niedrige Transparenz-Standards sorgen. Daher müsse die Bundesregierung eine die Fernwärme-Verordnung verbraucherfreundlich novellieren, eine Preisaufsicht und eine deutschlandweite Wärmenetz-Datenbank einrichten.

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Mangelnde Preistransparenz ist für den vzbv ein Beweggrund, die Energieunternehmen E.on und Hansewerk Natur zu verklagen. Mit Sammelklagen wollen die Verbraucherschützer erreichen, dass die beiden Unternehmen Geld an Kunden rückerstatten, da ihre Preiserhöhungen in den vergangenen Jahren wegen ungültiger Vertragsklauseln nicht rechtens seien.

(anw)