Finanzämter dürfen Kontenabfrage starten

Am 1. April dürfen die Finanzbehörden wie geplant beginnen, die Kontenstammdaten über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abzufragen.

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Von
  • Bernd Behr

Am 1. April dürfen die Finanzbehörden wie geplant beginnen, die Kontenstammdaten zu Bankaccounts von Steuerpflichtigen über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abzufragen. Eilanträge, die diese Praxis des automatisierten Abrufs verhindern sollten, lehnte das Bundesverfassungsgericht am gestrigen Mittwoch ab.

Die Karlsruher Richter werteten insbesondere einen ergänzenden Anwendungserlass des Finanzministeriums vom 10. März 2005 als ausreichende Schutzvorkehrung, die eine Kontenabfrage "ins Blaue hinein" ebenso ausschließe wie einen "anlasslosen rasterhaften Abgleich aller Konten". Dieser Anwendungserlass "sieht unter anderem vor, dass ein Abruf der Kontostammdaten zum Zwecke der Steuererhebung nur anlassbezogen und zielgerichtet und unter Bezugnahme auf eindeutig bestimmte Personen zulässig ist". Außerdem regelt er eine Benachrichtigung der Betroffenen in verschiedenen Verfahrensstadien.

Die Verfassungsbeschwerden der Volksbank Raesfeld, eines Anwalts sowie einiger Privatpersonen bleiben von der Ablehnung der Einstweiligen Anordnung unberührt, der Ausgang des Verfahrens ist offen. Immerhin haben die Verfassungsrichter festgestellt, dass der Staat verpflichtet sei, Steuerschlupflöcher zu stopfen. Zwischen dieser Verpflichtung und dem Bürgerrecht auf informationelle Selbstbestimmung haben sie abzuwägen. (bb)