Flugdaten-Affäre: Klagt das EU-Parlament gegen die Kommission?

Das europäische Parlament wirft der Kommission in Sachen Flugdatenaffäre vor, die Privatsphäre der EU-Bürger nicht angemessen zu schützen.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Das europäische Parlament erwägt die Kommission in Sachen Flugdatenaffäre im September zu verklagen, da sie die Privatsphäre der EU-Bürger nicht angemessen schützt. Seit Anfang März ist in den USA ein Gesetz in Kraft, das allen ausländischen Fluglinien mit Flügen in beziehungsweise aus den USA vorschreibt, ihr Buchungssystem für US-Zollbehörden zu öffnen. Bis Ende August wolle der Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten des Europäischen Parlaments nun die laufenden Verhandlungen der Kommission mit der US-Zollbehörde noch abwarten, sagte die niederländische Europaparlamentsabgeordnete Johanna Boogerd-Quaak in einem Interview mit Radio Netherlands.

Boogerd-Quaak, die stellvertretende Vorsitzende des Parlamentsausschusses ist, kritisierte, dass die europäischen Luftfahrtgesellschaften den US-Zollbehörden zu viele Daten preisgäben. Zu den Daten gehörten ihrer Information nach sensible personenbezogene Daten wie Kreditkartennummern, E-Mail-Adressen, Privatanschriften und ehemaligen Wohnsitze sowie die Flughistorie. Über diese Praxis würden die Passagiere nur ungenügend informiert.

Laut Boogerd-Quak ist es nicht notwendig, alle Daten herauszugeben, wie es derzeit praktiziert werde. So habe der Fall der italienischen Luftfahrtgesellschaft Alitalia gezeigt, dass Widerstand möglich ist: Der italienische Datenschutzbeauftragte habe die Übermittlung der Daten untersagt und die Fluggesellschaft war dem Verdikt gefolgt. Die US-Behörden hatten die Landeerlaubnis deshalb nicht, wie gesetzlich erlaubt, entzogen. Der Alitalia-Fall solle auch anderen Luftfahrtgesellschaften als Vorbild dienen.

Die US-Zollbehörden haben neben Alitalia auch die Deutsche Lufthansa, British Airways, Air France, Iberia, die niederländische KLM sowie die Scandinavian Airlines zur Öffnung ihrer Datenbanken aufgefordert. Bis zu 11 Millionen Fluggäste sind jährlich auf transatlantischen Flügen von der Datenübermittlung an die USA betroffen. Die für die Deutsche Lufthansa zuständige nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragte hat bislang nur Stichprobenkontrollen durchgeführt, inwieweit der US-Zoll auch auf Flüge zugreift, die nicht in die USA gehen. (Christiane Schulzki-Haddouti) (jk)