Folgen des ElektroG: Höhere Sammelquoten, schlechteres Recycling

Elektrogeräte kann man jetzt auch im Supermarkt entsorgen. So erleichtert das neue ElektroG zwar die Rückgabe, behindert jedoch sinnvolles Recycling.

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(Bild: dokumol, gemeinfrei)

Lesezeit: 3 Min.

Wer Smartphone, Wasserkocher oder Powerbank entsorgen möchte, kann die Altgeräte seit dem 1. Juli 2022 einfach beim nächsten Einkauf mit zum Lebensmitteldiscounter nehmen und dort abgeben. Der muss die Kleingeräte nun wie zuvor der Elektronikhandel kostenlos entgegennehmen, sofern er groß ist und häufig Elektrogeräte jeglicher Art anbietet – was auf viele Märkte von Aldi, Lidl, Rewe & Co. zutrifft.

Die Novelle des Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes (ElektroG) soll die Sammelquote für Elektrogeräte erhöhen. Die liegt in Deutschland deutlich unter dem von der EU vorgegebenen Ziel. Laut Nabu landen jährlich 140.000 Tonnen Kleingeräte im Restmüll. 2019 wurden hierzulande gerade einmal 44,3 Prozent der Elektroaltgeräte getrennt eingesammelt – die Waste of Electrical and Electronic Equipment (WEEE-) EU-Richtlinie fordert jedoch mindestens 65 Prozent. Bezugspunkt der Sammelquote ist das Durchschnittsgewicht der in den drei Vorjahren gebrachten Elektro(nik)geräte.

Rücknahme auch ohne Neukauf

Alle Märkte mit großen Verkaufsflächen sind zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. In der Pflicht ist jeder Supermarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m2, der mehrmals im Jahr Elektrogeräte jeglicher Art anbietet. Für Geräte mit Kantenlängen unter 25 Zentimetern gilt die kostenlose 0:1-Rückgabe: Sie ist unabhängig vom Einkauf und umfasst bis zu drei Elektrokleingeräte pro Besuch. Bei Großgeräten wie Waschmaschinen oder Flachbildfernsehern tritt dagegen die 1:1-Rücknahme in Kraft: Kauft man ein Neugerät gleicher Geräteart, ist auch die Rückgabe eines Altgeräts kostenlos. Bislang galt dies nur für Läden mit einer Elektrogeräte-Verkaufsfläche von mindestens 400 m2, also für Saturn, MediaMarkt & Co.

Den gleichen Regeln unterliegt auch der Versandhandel, wobei die Versender mit dem stationären Handel kooperieren können. Discounter, Händler und Versender müssen die Rücknahme der Großgeräte ihren Kunden bereits bei der Bestellung anbieten. Außerdem halten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Sammelstellen für Elektroaltgeräte bereit, beispielsweise auf den kommunalen Wertstoffhöfen.

Hier liegt ein großes Problem der EU-Vorgaben: Sämtliche Quoten beziehen sich stets auf das Gerätegewicht und nicht etwa auf die Geräteklassen oder deren Inhaltsstoffe. Dabei stecken in Smartphones bezogen auf ihr Gesamtgewicht deutlich mehr wertvolle Rohstoffe als etwa in einer Waschmaschine. Laut Umweltbundesamt enthält eine Tonne Handys etwa 250 Gramm Gold – eine Tonne Golderz dagegen nur etwa fünf Gramm.

Weil auch die Verwertung gewichtsbezogen ist und die Zielquoten nicht zwischen Wiederverwertung und Recycling unterscheiden, gibt die EU-Verordnung den Ländern zudem wenig Anlass für Reparaturen oder hochwertiges Recycling. Schwerpunkt der Verwertung sind hierzulande Metalle wie Eisen, Stahl, Kupfer und Aluminium sowie leicht rückgewinnbare Edelmetalle. Kostspielige Materialien wie seltene Erden, Indium oder Gallium in den Bauteilen von Altgeräten lassen sich nur aufwendig und damit teuer separieren.

(Bild: Quelle: Umweltbundesamt)

Zu den Elektroaltgeräten gehören seit 2018 auch alle Produkte mit fest integrierten elektrischen oder elektronischen Bauteilen und Batterien. Es erschwert das Recycling jedoch erheblich, wenn Turnschuhe mit blinkenden LEDs oder akkuladende Möbelstücke zwischen den "normalen" Elektroschrott geraten: Die Produkte bringen bisher unübliche Kunststoffe in die Verwertungsketten, die wiederum aufwendig getrennt werden müssen.

Batterien und Akkus sind ein weiterer Knackpunkt der Wiederverwertung. Diese kann man seit Jahren überall dort zurückgeben, wo man sie auch kaufen kann – in jedem Supermarkt finden sich die grünen Sammelbehälter. Doch nur wenig mehr als die Hälfte aller alten Batterien und Akkus landen dort. Verbleiben sie in den Elektroaltgeräten, müssen sie vor dem Recycling entfernt werden. In den Entsorgungsanlagen könnten sie Brände auslösen, im Restmüll bei der Verbrennung giftige Gase produzieren. Hier ist deshalb jeder Einzelne gefordert, auf umweltverträgliche Entsorgung der Energiespender zu achten.

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