Fotos aus U-Boot: US-Matrose will Gnade wie bei Hillary

Ein US-Matrose hat in einem U-Boot Erinnerungsfotos gemacht, auf denen vertrauliche Bereiche zu sehen sind. Dafür drohen ihm nun mehr als fünf Jahre Haft. Sein Anwalt bittet um Nachsicht und verweist auf Hillary Clinton.

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Schwimmendes U-Boot mit Menschen darauf

Tatort: USS Alexandria

(Bild: D. L. "Paul" Farley/U.S. Navy)

Lesezeit: 3 Min.

2009 hat Kristian Saucier, Angehöriger der US-Kriegsmarine, auf dem U-Boot USS Alexandria sechs Erinnerungsfotos geschossen. Jahre später wurden die Bilder auf seinem im Müll entsorgten Handy gefunden. 2015 bekannte sich Saucier des Verbrechens des unerlaubten Besitzes von Verteidigungsinformationen schuldig. Denn auf den Bildern sind als "vertraulich" (confidential) eingestufte U-Boot-Teile zu sehen. Der Anwalt des Matrosen hofft auf ein mildes Urteil und verweist dafür unter anderem auf den Fall Hillary Clinton.

Miss Louisiana Sara Brooks zu Besuch auf der USS Alexandria

(Bild: Steven Myers/US Navy)

"Vor kurzem wurde [Clinton] untersucht, weil sie ähnliche Dinge getan hat, wie Mr. Saucier", schreibt der Strafverteidiger. "In unserem Fall besaß Mr. Saucier sechs [vertrauliche] Fotos, wesentlich weniger, als die 110 E-Mails Clintons. Darüber hinaus hat sich Mr. Saucier nach Paragraph 18 U.S.C. 793(e) schuldig bekannt, der [im Unterschied zu Clintons Fall] keinen Vorsatz verlangt. […] Daher wäre es ungerecht und unfair Mr. Saucier gegenüber, ein anderes Strafmaß als eine Bewährungsstrafe [auszusprechen], die die Mächtigeren wohl vermeiden werden."

Die Präsidentschaftskandidatin der Demokratischen Partei hat zu ihrer Zeit als US-Außenministerin Staatsgeheimnisse gefährdet und mit Dritten geteilt. Sie benutzte mehrere Handys und nicht-professionelle E-Mail-Server, anstatt der vom Staat zur Verfügung gestellten Geräte. Nach US-Bundesrecht ist es ein Verbrechen, als geheim eingestufte Informationen nachlässig zu behandeln, wenn das vorsätzlich oder grob fahrlässig geschieht. Außerdem ist es eine Straftat, als geheim eingestufte Informationen aus den zulässigen Systemen zu entnehmen.

Darüber hinaus müssen Unterlagen öffentlicher Amtsträger archiviert werden, was der späteren historischen Analyse sowie der unmittelbaren Kontrolle durch das Parlament dient. Das hat Clinton durch den Einsatz ihrer Amateursysteme unmöglich gemacht.

Hillary Clinton, damals US-Außenministerin, im Februar 2012 auf der Münchner Sicherheitskonferenz

(Bild: Frank Plitt CC-BY 3.0 )

Eine Untersuchung des FBI und anderer US-Geheimdienste fand in den noch vorhandenen E-Mails 110 als geheim eingestufte Inhalte, die schon damals als "vertraulich", "geheim" (secret) und sogar "streng geheim" (top secret) eingestuft waren. 2.000 weitere E-Mails enthielten Daten, die inzwischen als vertraulich eingeordnet wurden.

Dennoch entschied Justizministerin Loretta Lynch, Clinton nicht anzuklagen. Das FBI wollte Clinton mangels Vorsatzes, Disloyalität zu den Vereinigten Staaten und Behinderung der Justiz nicht vor Gericht sehen. Eine disziplinarrechtliche Verfolgung scheidet aus, weil Clinton nicht mehr im öffentlichen Dienst tätig ist.

Der Angeklagte Petty Officer First Class Kristian Saucier

(Bild: Gerichtsakte)

Saucier steht indes bereits als Verbrecher fest, und auch disziplinarrechtlich ist sicher, dass er unehrenhaft aus der Navy entlassen werden wird. Ausständig ist noch das strafrechtliche Strafmaß. Die gesetzlichen Richtlinien sehen fünfeinviertel bis sechseinhalb Jahre Haft vor, dazu eine Geldstrafe von bis zu 250.000 US-Dollar, und, nach verbüßen der Haft, ein bis drei Jahre Überwachung.

Der Anwalt des Matrosen plädiert für eine deutlich mildere Bewährungsstrafe für seinen zum Tatzeitpunkt 22 Jahre alten Mandanten. Dafür schildert der Verteidiger eine ganze Reihe ähnlicher oder weitaus schwerwiegenderer Fälle, in denen wesentlich mildere Strafen, wenn überhaupt, verhängt wurden. Angeführt werden auch zwei unmittelbare Kollegen des Angeklagten, die auf dem selben U-Boot ähnliche Fotos gemacht hatten. Sie wurden nur disziplinarrechtlich belangt, aber, wie Frau Clinton, nicht angeklagt.

(ds)